Krebsfrüh­erken­nungs­pro­gramme: Sekundäre Datennutzung

Daten, die zur Evaluation der organi­sierten Früherken­nungs­pro­gramme erhoben werden, können in anonymi­sierter Form auch für die wissen­schaftliche Forschung genutzt werden. Die Anforde­rungen an den dafür erforder­lichen Antrag und die weiteren Schritte sind in der Verfah­rens­ordnung des G-BA (2. Kapitel, 9. Abschnitt) geregelt.

Verfügbare Daten

Folgende Daten stehen derzeit für die sekundäre Datennutzung zur Verfügung:

Informa­tionen zum Antrags­ver­fahren

https://www.g-ba.de/alternativtexte-grafiken/okfe-antragsprozess-sekundaere-datennutzung/

Antrags­be­rechtigt ist jede natürliche oder juristische Person. Der Antrag ist schriftlich oder in elektro­nischer Form zu stellen. Dafür stellt der G-BA folgende Formulare zur Verfügung:

Mit dem Antrag ist eine Projekt­skizze einzureichen, mit der das wissen­schaftliche Interesse, das geplante Forschungs­vorhaben, eine konkrete Auflistung der antrags­ge­gen­ständ­lichen Daten sowie eine Begründung der Geeignetheit und Erforder­lichkeit der beantragten Daten dargelegt wird. Für die Übermittlung des Antrags ist die folgende E-​Mail-Adresse zu nutzen: Datennutzung@g-ba.de

Der G-BA prüft die Vollstän­digkeit und Plausi­bilität des Antrags. Fehlende oder unzurei­chende Angaben werden nachge­fordert. Dem oder der Antrags­stel­lenden wird der Eingang eines formal vollständigen Antrags bestätigt.

Der G-BA gibt eine begründete Einschätzung auf Grundlage der Prüfung der Antrags­un­terlagen ab und entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags, ob dieser anzunehmen oder abzulehnen ist. Der oder die Antrag­stellende erhält über die Entscheidung einen schrift­lichen Bescheid.

Wurde der Antrag angenommen, beauftragt die Geschäfts­stelle des G-BA die datenvor­haltende Stelle (aktuell die vom G-BA beauftragten Gesund­heitsforen Leipzig GmbH), dem oder der Antrags­stel­lenden die Daten innerhalb von 2 Wochen zu übermitteln. Es werden ausschließlich anonymi­sierte Daten übermittelt, die Dritten keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.

Genehmigte Anträge

Unter folgendem Link finden Sie alle Anträge, für die der G-BA eine sekundäre Nutzung von Daten aus den Programmen zur Krebsfrüh­erkennung genehmigt hat. Die Kontaktdaten der Antrag­stellerin oder des Antrag­stellers, eine Kurzdar­stellung des geplanten Projektes und die Selbst­er­klärung zu potenziellen Interes­sen­kon­flikten werden zusammen mit dem jeweiligen Beschluss veröffentlicht:

Beschlüsse zur sekundären Datennutzung aus den organi­sierten Krebsfrüh­erken­nungs­pro­grammen