Krebsfrüherkennungsprogramme: Sekundäre Datennutzung
Daten, die zur Evaluation der organisierten Früherkennungsprogramme erhoben werden, können in anonymisierter Form auch für die wissenschaftliche Forschung genutzt werden. Die Anforderungen an den dafür erforderlichen Antrag und die weiteren Schritte sind in der Verfahrensordnung des G-BA (2. Kapitel, 9. Abschnitt) geregelt.
Verfügbare Daten
Folgende Daten stehen derzeit für die sekundäre Datennutzung zur Verfügung:
Informationen zum Antragsverfahren
Antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person. Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen. Dafür stellt der G-BA folgende Formulare zur Verfügung:
Mit dem Antrag ist eine Projektskizze einzureichen, mit der das wissenschaftliche Interesse, das geplante Forschungsvorhaben, eine konkrete Auflistung der antragsgegenständlichen Daten sowie eine Begründung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der beantragten Daten dargelegt wird. Für die Übermittlung des Antrags ist die folgende E-Mail-Adresse zu nutzen: Datennutzung@g-ba.de
Der G-BA prüft die Vollständigkeit und Plausibilität des Antrags. Fehlende oder unzureichende Angaben werden nachgefordert. Dem oder der Antragsstellenden wird der Eingang eines formal vollständigen Antrags bestätigt.
Der G-BA gibt eine begründete Einschätzung auf Grundlage der Prüfung der Antragsunterlagen ab und entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags, ob dieser anzunehmen oder abzulehnen ist. Der oder die Antragstellende erhält über die Entscheidung einen schriftlichen Bescheid.
Wurde der Antrag angenommen, beauftragt die Geschäftsstelle des G-BA die datenvorhaltende Stelle (aktuell die vom G-BA beauftragten Gesundheitsforen Leipzig GmbH), dem oder der Antragsstellenden die Daten innerhalb von 2 Wochen zu übermitteln. Es werden ausschließlich anonymisierte Daten übermittelt, die Dritten keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.
Genehmigte Anträge
Unter folgendem Link finden Sie alle Anträge, für die der G-BA eine sekundäre Nutzung von Daten aus den Programmen zur Krebsfrüherkennung genehmigt hat. Die Kontaktdaten der Antragstellerin oder des Antragstellers, eine Kurzdarstellung des geplanten Projektes und die Selbsterklärung zu potenziellen Interessenkonflikten werden zusammen mit dem jeweiligen Beschluss veröffentlicht:
Beschlüsse zur sekundären Datennutzung aus den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen