Aortenwurzelunterstützung bei angeborenen Bindegewebsdefekten und Aortenwurzeldilatation sowie Unterstützung des pulmonalen Autotransplantats unmittelbar nach erfolgter Ross-Operation bei Aortenklappenerkrankungen
Steckbrief
- Intervention: Aortenwurzelunterstützung sowie Unterstützung des pulmonalen Autotransplantats unmittelbar nach erfolgter Ross-Operation
- Indikation: Aortenwurzeldilatation bei angeborenen Bindegewebsdefekten sowie Aortenklappenerkrankungen
- Vorgangsnummer Beratung: BAh-24-002
- Status: Beratung – Stellungnahmeverfahren eingeleitet
Fristen
- Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 27.02.2025
- Ende des Stellungnahmeverfahrens: 28.03.2025
Beratung vor einem Bewertungsverfahren
Stellungnahmeverfahren
Stellungnahmeverfahren eingeleitet
Zu der o. g. Methode ist beim G-BA eine Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V angefordert worden.
Gemäß 2. Kapitel § 38 seiner Verfahrensordnung kann der G-BA im Rahmen der Beratung auf der Basis von eingereichten aussagekräftigen Unterlagen prüfen, ob eine Methode dem Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V unterfällt. Diese Frage entscheidet der G-BA einheitlich durch Beschluss. Vor Beschlussfassung ist ein Stellungnahmeverfahren durchzuführen.
Der G-BA gibt mit dieser Bekanntmachung des Beschlussentwurfs zu der o. g. Methode betroffenen Krankenhäusern und Medizinprodukteherstellern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen werden in die Entscheidung des G-BA einbezogen.
Die Stellungnahme soll sich auf den hier veröffentlichten Beschlussentwurf beziehen.
Die Tragenden Gründe dienen der Beschlussbegründung und stellen die Beratungsabläufe im G-BA dar. Grundlage für die Beratungen im G-BA zur Erstellung des Beschlussentwurfs waren die vom Beratungsinteressenten mit dem Formular zur Beratungsanforderung eingereichten Angaben und Unterlagen. Diese beiden Dokumente werden unterstützend für Ihre Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme
Die schriftliche Stellungnahme kann bis zum 28.03.2025 unter Verwendung der folgenden Dokumentenvorlage(Word 131,11 kB) abgegeben werden. Sie soll in elektronisch kopierfähiger Form, gemeinsam mit etwaigen Anlagen, fristgerecht an die E-Mail-Adresse bewertung137h@g-ba.de übermittelt werden (Betreffzeile: Stellungnahme – BAh-24-002).
Bitte begründen Sie Ihre Stellungnahme möglichst durch Literatur (z. B. relevante Studien) und übermitteln Sie die zugehörigen Volltexte.
Der Eingang Ihrer E-Mail wird spätestens bis zum dritten darauf folgenden Werktag durch eine E-Mail der Geschäftsstelle des G-BA an die von Ihnen angegebene Korrespondenz-Adresse bestätigt. Erfolgt eine solche Bestätigung nicht, vergewissern Sie sich bitte über den Eingang Ihrer Stellungnahme.
Abgabe einer mündlichen Stellungnahme
Jedem, der gesetzlich berechtigt ist, zu einem Beschlussentwurf des G-BA Stellung zu nehmen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat, ist in der Regel die Gelegenheit zur Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zu geben (gemäß § 91 Absatz 9 SGB V).
Die Anhörung zur Abgabe einer mündlichen Stellungnahme ist für den 10.04.2025 geplant. Bitte teilen Sie mit Einreichung Ihrer Stellungnahme mit, ob Sie an der Anhörung teilnehmen wollen oder auf die Teilnahme verzichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anhörung in erster Linie dazu dient, die sich aus der schriftlichen Stellungnahme ergebenden Fragen zu klären und neuere Erkenntnisse, die sich zeitlich nach Abschluss des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens ergeben haben, einzubringen.
Hinweis zur Veröffentlichung der Stellungnahmen
Mit Abgabe der Stellungnahme erklären Sie sich einverstanden, dass diese in den Beschlussdokumenten wiedergegeben und anschließend veröffentlicht werden kann. Hoch vertrauliche Informationen sind hiervon ausgenommen.
Hinweis zu hoch vertraulichen Informationen
Wenn Sie dem G-BA mit Ihrer Stellungnahme Unterlagen übermitteln wollen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten (sogenannte hoch vertrauliche Informationen), ist es erforderlich, dass Sie diese Unterlagen auf einer DVD abspeichern und postalisch an folgende Adresse übermitteln:
Gemeinsamer Bundesausschuss
Abteilung M-VL - persönlich -
Kennwort: "Bewertung gem. § 137h SGB V"
Postfach 12 06 06
10596 Berlin
Der Umgang mit hoch vertraulichen Informationen ist in der Vertraulichkeitsschutzordnung des G-BA (Anlage II der Geschäftsordnung) geregelt. Insbesondere dürfen hoch vertrauliche Informationen unter besonderen Sicherungsvorkehrungen nur Personen bekannt gegeben oder zugänglich gemacht werden, die hierzu berechtigt sind und die diese aufgrund ihrer Zuständigkeit und Aufgabe kennen müssen. Weitere Erläuterungen zu hoch vertraulichen Informationen können Sie außerdem den „Allgemeinen Hinweisen“ der Vorlage des Formulars zur Beratungsanforderung(Word 189,30 kB) entnehmen.