Azidoseausgleich mittels Albumin-Dialyse bei intensivmedizinisch zu behandelnden Patientinnen und Patienten mit Azidose
Steckbrief
- Intervention: Azidoseausgleich mittels Albumin-Dialyse
- Indikation: Azidose
- Vorgangsnummer Bewertung: BVh-23-001
- Hersteller: ADVITOS GmbH
- Produkt: ADVOS multi
- Produktklasse: Klasse IIb
- Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Fristen
- Beginn des Bewertungsverfahrens: 31.10.2023
- Beginn Informationsergänzung: 14.11.2023
- Ende Informationsergänzung: 14.12.2023
- Ende des Bewertungsverfahrens: 21.12.2023
Da die Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V nicht vorliegen, endet das Verfahren ohne eine Bewertungsentscheidung.
Bewertungsverfahren
Eingangsbestätigung
Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt.
Der G-BA bestätigt hiermit, dass Informationen für die Bewertung nach § 137h SGB V der o. g. Methode von einem Krankenhaus eingegangen sind.
Dem G-BA wurden mit dem eingereichten Formular folgende Angaben zur Beschreibung der Methode übermittelt:
- Angefragte Untersuchungs- und Behandlungsmethode (Abschnitt I, Nr. 4.2a):
Fluidbasierter Azidoseausgleich durch aktive, individualisierte pH-Steuerung mittels spezialisierter Albumindialyse
- Beschreibung des Anwendungsgebiets (Abschnitt II, Nr. 2.3):
Die Methode wird bei kritisch kranken Patienten in der Intensivtherapie eingesetzt, die Ein- oder Mehrorganversagen sowie eine metabolische bzw. respiratorische Azidose aufweisen.
Bekanntmachung der übermittelten Informationen
Folgende Informationen wurden vom anfragenden Krankenhaus beim G-BA eingereicht:
Folgende Aufforderung zur Meldung weiterer betroffener Medizinprodukthersteller ist zu beachten:
Verfahren zur Ergänzung von Informationen abgeschlossen
Das Verfahren zur Ergänzung von Informationen endete am 14.12.2023. Es können keine weiteren Informationen eingereicht werden.
Der G-BA trifft unter Berücksichtigung der vom anfragenden Krankenhaus eingereichten und der im Ergänzungsverfahren hinzugefügten Informationen eine Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Bewertung nach § 137h SGB V vorliegen. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, führt er auf Grundlage der Informationen die Bewertung nach § 137h SGB V durch.
Bewertungsvoraussetzungen
Der G-BA hat folgenden Beschluss über die Erfüllung der Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren gemäß § 137h SGB V zu o. g. Methode gefasst:
Beschlussdatum: 21.12.2023
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Da die Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V nicht vorliegen, endet das Verfahren ohne eine Bewertungsentscheidung.