Verfahren nach § 137h SGB V
Sakrale Neuromodulation durch ein implantierbares, wieder aufladbares Stimulationssystem bei überaktiver Blase, Harnverhalt und Stuhlinkontinenz
Steckbrief
- Intervention: Sakrale Neuromodulation
- Indikation: Überaktive Blase, Harnverhalt, Stuhlinkontinenz
- Vorgangsnummer Beratung: BAh-19-004
- Status: Beratung abgeschlossen
Fristen
- Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 23.01.2020
- Ende des Stellungnahmeverfahrens: 21.02.2020
- Beschlussdatum: 16.04.2020
Beratung vor einem Bewertungsverfahren
Stellungnahmeverfahren
Stellungnahmeverfahren abgeschlossen
Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme ist am 21.02.2020 abgelaufen.
Beschluss
Im Rahmen der Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V hat der G-BA am 16.04.2020 folgenden Beschluss gefasst:
Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Sakrale Neuromodulation durch ein implantierbares, wieder aufladbares Stimulationssystem bei überaktiver Blase, Harnverhalt und Stuhlinkontinenz
Beschlussdatum: 16.04.2020
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 18.05.2020 B3