Endovaskuläre Anlage einer arteriovenösen Fistel durch Gleichstrom bei Patientinnen und Patienten mit Indikation zur Hämodialyse
Steckbrief
- Intervention: Arteriovenöse Fistel (AV-Fistel)
- Indikation: Hämodialyse
- Vorgangsnummer Bewertung: BVh-19-001
- Hersteller: Avenue Medical, Inc.
- Produkt: Ellipsys® Vascular Access System
- Produktklasse: Klasse IIb
- Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen
Fristen
- Beginn des Bewertungsverfahrens: 08.10.2019
- Beginn Informationsergänzung: 22.10.2019
- Ende Informationsergänzung: 19.11.2019
- Ende des Bewertungsverfahrens: 05.12.2019
Da die Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V nicht vorliegen, endet das Verfahren ohne eine Bewertungsentscheidung.
Bewertungsverfahren
Eingangsbestätigung
Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt.
Der G-BA bestätigt hiermit, dass Informationen für die Bewertung nach § 137h SGB V der o. g. Methode von einem Krankenhaus eingegangen sind.
Dem G-BA wurden mit dem eingereichten Formular folgende Angaben zur Beschreibung der Methode übermittelt:
- Angefragte Untersuchungs- und Behandlungsmethode (Abschnitt I, Nr. 4.2a):
Endovaskuläre Anlage einer arteriovenösen Fistel durch Gleichstrom
- Beschreibung des Anwendungsgebiets (Abschnitt II, Nr. 2.3):
Bei Patientinnen und Patienten mit einer terminalen oder prä-terminalen Niereninsuffizienz, die einen dauerhaften arteriovenösen Zugang zur Hämodialyse benötigen (ICD-10 GM: N18.4; N18.5)
Bekanntmachung der übermittelten Informationen
Folgende Informationen wurden vom anfragenden Krankenhaus beim G-BA eingereicht:
Verfahren zur Ergänzung von Informationen abgeschlossen
Das Verfahren zur Ergänzung von Informationen endete am 19.11.2019. Es können keine weiteren Informationen eingereicht werden.
Der G-BA trifft unter Berücksichtigung der vom anfragenden Krankenhaus eingereichten und der im Ergänzungsverfahren hinzugefügten Informationen eine Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Bewertung nach § 137h SGB V vorliegen. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, führt er auf Grundlage der Informationen die Bewertung nach § 137h SGB V durch.
Bewertungsvoraussetzungen
Der G-BA hat folgenden Beschluss über die Erfüllung der Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren gemäß § 137h SGB V zu o. g. Methode gefasst:
Beschlussdatum: 05.12.2019
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 19.12.2019 B4
Da die Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V nicht vorliegen, endet das Verfahren ohne eine Bewertungsentscheidung.