Beschluss
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum:
Cefepim/Enmetazobactam
Beschlussdatum: 21.12.2023
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum