Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Nivolumab (Neues Anwendungsgebiet: Karzinom des Ösophagus oder gastroösophagealen Übergangs, vorbehandelte Patienten, adjuvante Therapie) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Nivolumab (Neues Anwendungsgebiet: Karzinom des Ösophagus oder gastroösophagealen Übergangs, vorbehandelte Patienten, adjuvante Therapie) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer
Der Beschluss vom 2. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Mai 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Nivolumab (Neues Anwendungsgebiet: Karzinom des Ösophagus oder gastroösophagealen Übergangs, vorbehandelte Patienten, adjuvante Therapie) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer
Beschluss vom 2. Mai 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Mai 2024 in Kraft.