Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Obeticholsäure (primär biliäre Cholangitis) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obeticholsäure (primär biliäre Cholangitis) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer
Der Beschluss vom 16. Februar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. Februar 2023 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obeticholsäure (primär biliäre Cholangitis) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer
Beschluss vom 16. Februar 2023. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. Februar 2023 in Kraft.