Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Atezolizumab (Urothelkarzinom) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Atezolizumab (Urothelkarzinom) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer
Der Beschluss vom 16. Juni 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 17. Juni 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Atezolizumab (Urothelkarzinom) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer
Beschluss vom 16. Juni 2022. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 17. Juni 2022 in Kraft.