Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Follikuläres Lymphom, Kombination mit Bendamustin, Rituximab-refraktär)"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Follikuläres Lymphom, Kombination mit Bendamustin, Rituximab-refraktär)
Der Beschluss vom 4. November 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. November 2021 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Follikuläres Lymphom, Kombination mit Bendamustin, Rituximab-refraktär)
Beschluss vom 4. November 2021. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. November 2021 in Kraft.