Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Pembrolizumab (Urothelkarzinom) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Pembrolizumab (Urothelkarzinom) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer
Der Beschluss vom 5. März 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. März 2020 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Pembrolizumab (Urothelkarzinom) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer
Beschluss vom 5. März 2020. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. März 2020 in Kraft.