Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Obinutuzumab (Neues Anwendungsgebiet: nicht vorbehandeltes fortgeschrittenes follikuläres Lymphom)"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obinutuzumab (Neues Anwendungsgebiet: nicht vorbehandeltes fortgeschrittenes follikuläres Lymphom)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 5. April 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 5. April 2018 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obinutuzumab (Neues Anwendungsgebiet: nicht vorbehandeltes fortgeschrittenes follikuläres Lymphom)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 05. April 2018. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 05. April 2018 in Kraft.