Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
vorläufige Einstellung der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V von Ibrutinib"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: vorläufige Einstellung der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V von Ibrutinib
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Oktober 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: vorläufige Einstellung der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V von Ibrutinib
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Oktober 2015. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 15. Oktober 2015 in Kraft.