Finan­zie­rung

Der G-BA wird durch soge­nannte System­zu­schläge finan­ziert. Diese setzen sich zusammen aus einem Zuschlag für jeden abzu­rech­nenden Kran­ken­haus­fall (auch für Selbst­zahler) sowie durch die zusätz­liche Anhe­bung der Vergü­tung für die ambu­lante vertrags­ärzt­liche und vertrags­zahn­ärzt­liche Versor­gung.

Der G-BA legt den System­zu­schlag jähr­lich neu fest. Er beinhaltet jeweils den Anteil für den G-BA, das Institut für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen und im Jahr 2015 erst­mals auch für das Institut für Quali­täts­si­che­rung und Trans­pa­renz im Gesund­heits­wesen, das eben­falls über diese System­zu­schläge finan­ziert wird (gemäß § 139c Abs. 1 SGB V).

Seit 2016 werden gemäß § 305b SGB V i.V.m. § 91a SGB V die Ergeb­nisse der Jahres­rech­nung des G-BA einschließ­lich des Inno­va­ti­ons­aus­schusses veröf­fent­licht.

System­zu­schlag

Regu­la­rien und Zuschlags­be­trag

Hier finden Sie die Berech­nungs­grund­sätze für den System­zu­schlag 2025.

Die Meldung der Fall­zahlen ist nur noch online möglich. Am 12. Dezember 2024 erhalten alle Kran­ken­häuser mit einem Infor­ma­ti­ons­schreiben ein Pass­wort. Mit Ihrer IK-​Nummer und diesem Pass­wort können Sie sich über den Link https://system­zu­schlag.g-ba.de zur Fall­zahl­mel­dung einloggen.

Ergeb­nisse der Jahres­rech­nung