Presse­mit­teilung | Disease-​Management-Programme

DMP für Patienten mit COPD aktualisiert

Berlin, 21. Juli 2016– Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat das struktu­rierte Behand­lungs­programm (Disease-​Management-Programm, DMP) für Patien­tinnen und Patienten mit chronisch obstruktiver Lungen­er­krankung (COPD) in allen wesent­lichen Punkten aktualisiert. Die COPD ist eine chronische, in der Regel fortschreitende Atemwegs-​ und Lungen­er­krankung, die in Folge einer chronischen Bronchitis entsteht und mit oder ohne Lungen­em­physem einhergeht.

Den entspre­chenden Beschluss fasste der G-BA am Donnerstag in Berlin. Dazu erklärte Dr. Regina Klakow-​Franck, unpartei­isches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unteraus­schusses DMP:

„Mit der Aktuali­sierung der DMP-​Anforderungen stellt der G-BA sicher, dass die Behandlung der eingeschriebenen Versicherten weiterhin dem aktuellen Stand des medizi­nischen Wissens entspricht. Sämtliche diagnos­tischen, therapeu­tischen und qualitäts­si­chernden Maßnahmen wurden anhand aktueller Leitlinien überprüft und bei Bedarf angepasst oder ergänzt. So zielt das aktuali­sierte Behand­lungs­programm noch stärker als bisher auf die Tabakent­wöhnung der Patienten ab, da auch die aktuellen ausgewerteten Studien klar belegen, dass die Sterblichkeit und das Fortschreiten der Erkrankung COPD durch Tabakverzicht deutlich reduziert werden können. Entsprechend enthält das Behand­lungs­programm hohe Qualitäts­an­for­de­rungen an Tabakent­wöh­nungs­pro­gramme, die die behandelnden Ärztinnen und Ärzte COPD-​Patienten dringend empfehlen sollten. Zudem betonen die neuen DMP-​Anforderungen den Einfluss häufiger und folgen­reicher Begleit­er­kran­kungen wie beispielsweise Diabetes mellitus Typ 2, kardio­vas­kuläre Erkran­kungen, Osteoporose sowie Depression und Angstzu­stände auf den Krankheits­verlauf bzw. die Behandlung der COPD. Die wirksame Behandlung dieser Komorbi­ditäten spielt nicht zuletzt für die Lebens­qualität der Patienten eine wesentliche Rolle.“

Das aktuali­sierte DMP sieht weiterhin ein struktu­riertes Medika­men­ten­ma­nagement bei Patien­tinnen und Patienten vor, bei denen die dauerhafte Verordnung von fünf oder mehr Arznei­mitteln aufgrund mehrerer Erkran­kungen erforderlich ist. So soll die Ärztin oder der Arzt mindestens jährlich sämtliche vom Patienten tatsächlich eingenommenen Arznei­mittel erfassen und deren mögliche Wechsel-​ und Nebenwir­kungen berück­sichtigen. So können Therapie­än­de­rungen oder Dosisan­pas­sungen frühzeitig vorgenommen werden. Ein aktueller Medika­ti­onsplan, den auch die Patienten in verständ­licher Form erhalten, wird Teil der Patien­tenakte.

Neben der inhalt­lichen Aktuali­sierung des DMP beschloss der G-BA auch eine Anpassung der Anforde­rungen an die Dokumen­tation der Befunde, der therapeu­tischen Maßnahmen und der Behand­lungs­er­gebnisse. Die detail­lierten Informa­tionen sind dem Beschlusstext sowie den Tragenden Gründen zu entnehmen, die in Kürze auf den Internet­seiten des G-BA veröffentlicht werden. Das aktuali­sierte DMP COPD wird als weitere Anlage in die DMP-​Anforderungen-Richtlinie aufgenommen, die bisherigen Regelungen in der DMP-​Richtlinie werden entsprechend entfallen.

Der Beschluss wird dem Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbe­an­standung und am ersten Tag des auf die Veröffent­lichung im Bundes­an­zeiger folgenden Quartals, frühestens jedoch zum 1. Januar 2017, in Kraft.

Hintergrund – Disease-​Management-Programme

Bisher hat der G-BA entsprechend den gesetz­lichen Vorgaben in § 137f SGB V die Anforde­rungen an DMP für Patien­tinnen und Patienten mit Zucker­krankheit (Diabetes mellitus Typ 1 und 2), Erkrankung der Herzkranz­gefäße (koronare Herzkrankheit, KHK), chronischen obstruktiven Atemwegs­er­kran­kungen (Asthma bronchiale und COPD) und Brustkrebs formuliert. Für das DMP KHK wurde zudem das Modul Chronische Herzin­suf­fizienz entwickelt. Der G-BA hat den gesetz­lichen Auftrag, die Ausgestaltung der DMP regelmäßig zu überprüfen und zu aktuali­sieren.

Ende des Jahres 2015 waren etwa 6,6 Millionen Versicherte in einem oder mehreren DMP eingeschrieben. Bundesweit sind derzeit 9.966 Programme zugelassen.

Seit dem Jahr 2012 ist der G-BA gesetzlich beauftragt, eigene Richtlinien zu den DMP zu beschließen. Die praktische Umsetzung in der Versorgung erfolgt dann auf Basis regionaler Verträge zwischen Kranken­kassen und Leistungs­er­bringern (Vertrags­ärz­tinnen und -​ärzten/ Kranken­häusern) vor Ort. Das Bundes­ver­si­che­rungsamt prüft vor einer Zulassung, ob die Verträge die Anforde­rungen des G-BA erfüllen.


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

DMP-​Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung der Anlage 11 (DMP COPD) und Anlage 12 (COPD Dokumen­tation)