Pressemitteilung | Methodenbewertung

Ein Glaukom-Screening ist nicht sinnvoll

Siegburg, 5. April 2005 - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner für die vertragsärztliche Versorgung zuständigen Besetzung hat Ende letzten Jahres den Beschluss gefasst, ein Glaukom-Screening nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Nach intensiver Beratung der Methode und Einbeziehung der derzeitig vorhandenen Erkenntnisse ist der G-BA zu der Auffassung gelangt, dass jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Einführung nicht gegeben sind. Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung hat diesen Beschluss nicht beanstandet, sodass er nun nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten ist.

Bei den Beratungen folgte der G-BA den gesetzlich festgelegten Bewertungskriterien von Früherkennungsmaßnahmen. ScreeningMaßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten sollen dazu dienen, eine Krankheit so frühzeitig zu erkennen, dass durch eine Therapie die Verschlechterung der Krankheit vermieden oder der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden kann. Unter Screening versteht man eine flächendeckende Reihenuntersuchung, in der zeitliche Abstände und Zielgruppen (Risikogruppen) benannt werden.

Unzureichende Erkenntnisse über wesentliche Fragen zur Früherkennung von Glaukomen gibt es bei verschiedenen Punkten:

-        Bei der Auswertung der vorliegenden Studien ist deutlich geworden, dass der erhöhte Augendruck, der früher als Hauptursache für ein Glaukom angesehen wurde, nur als ein wichtiger Risikofaktor angesehen werden darf. Seine alleinige Bestimmung ist somit möglicherweise nicht ausreichend. Erschwerend kommt hinzu, dass der Augendruck starken Tageszeitschwankungen unterliegt.

-        Aufgrund der unvollständig geklärten Krankheitsursachen und des unterschiedlichen Krankheitsverlaufs ist es auch nur schwer möglich, ein vor dem Auftreten von Krankheitssymptomen liegendes Krankheitsstadium (präsyptomatisch) zu definieren, das möglichst mit einer Früherkennungsuntersuchung entdeckt werden soll.

-        Da es sich bei der Erkrankung Glaukom ("Grüner Star") um eine Gruppe von Erkrankungen handelt, die sowohl hinsichtlich der Ursache als auch Symptomatik sehr unterschiedlich sind, ist es derzeit nicht klar, welches Testverfahren ausreichend präzise ist. Bei ungenauen Testverfahren besteht das Risiko einer "falsch positiven" Bewertung und einer daraus abgeleiteten unnötigen Therapie am gesunden Patienten oder einer falsch-negativen Bewertung, durch die die Krankheit übersehen wird.

-        Auch für die Kombination verschiedener Untersuchungsverfahren liegen keine ausreichenden Daten vor, die genaue Angaben zu der Verlässlichkeit dieser Tests erlauben.

-        Aufgrund der fehlenden Zahlen zur Verbreitung des Glaukoms in den verschiedenen Altersstufen ist ebenfalls nicht klar, ab welchem Alter ein solches Screening sinnvoll wäre und in welchem Abstand.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen weisen jedoch darauf hin, dass bei begründetem Verdacht auf eine Glaukomerkrankung die entsprechende Untersuchung Bestandteil des Leistungskatalogs ist und vom Vertragsarzt über die Chipkarte im Rahmen der kurativen Behandlung abzurechnen ist.

Stichwort Glaukom:

Die häufigsten Glaukomformen sind das so genannte primäre Offenwinkelglaukom, das mit erhöhtem Augendruck einhergeht und das "Normaldruckglaukom", bei dem normale Augendruckwerte vorliegen. Glaukomtypische Symptome treten erst relativ spät in Form von typischen Gesichtsfeldausfällen auf. Genaue Zahlen zur Häufigkeit des Glaukoms existieren nicht, es ist jedoch insbesondere bei älteren Menschen eine relativ häufig auftretende Augenerkrankung und nach Schätzungen in Deutschland die dritthäufigste Ursache einer Erblindung. Als Risikofaktoren für das Auftreten eines Glaukoms gelten neben einem erhöhten Augendruck eine familiäre Belastung und ein erhöhtes Alter. Der Krankheitsverlauf ist unterschiedlich und nur schwer kalkulierbar.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien (Glaukom-Screening)