Pressemitteilung | Arzneimittel
Hecken: Forderung der TK ist schon längst geübte Praxis
Berlin, 2. April 2014 – Zur Forderung der Techniker Krankenkasse (TK), neue Arzneimittel sollten auch nach einer frühen Nutzenbewertung weiteren Bewertungen unterzogen werden, erklärte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, G-BA, heute in Berlin:
„Die Forderung ist richtig, wenn zum Zeitpunkt der Nutzenbewertung noch Evidenzlücken vorliegen. In diesen Fällen befristet der G-BA seine Beschlüsse jedoch bereits regelhaft – insofern ist eine Folgebewertung schon längst geübte Praxis. Und unabhängig davon hat der pharmazeutische Unternehmer bei neuer Evidenzlage ohnehin die Möglichkeit, nach einem Jahr eine weitere Bewertung eines Arzneimittels zu beantragen.“