Presse­mit­teilung | Qualitäts­si­cherung

LSG-​Beschluss stellt Mindest­mengen für planbare Kranken­haus­leis­tungen insgesamt in Frage

Berlin, 26. Januar 2011 - Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) ist mit seinem Anliegen, durch eine Steuerung über Mindest­be­hand­lungs­fall­zahlen für Behand­lungs­zentren die Qualität der medizi­nischen Versorgung von Früh- und Neugeborenen noch besser zu sichern im einstweiligen Anordnungs­ver­fahren vor dem Landes­so­zi­al­gericht (LSG) Berlin-​Brandenburg zunächst gescheitert. Die Entscheidung im Hauptsa­che­ver­fahren vor demselben Senat bleibt abzuwarten.

Das LSG bezweifelt in seiner Entscheidung die Planbarkeit der Versorgung von Früh- und Neugeborenen; es vermisst einen ausreichend gesicherten Beleg für die Eignung einer Mindest­be­hand­lungs­fallzahl als eine die Qualität der Versorgung „im besonderen Maße“ fördernde Maßnahme. Deswegen räumt es dem Interesse der bestehenden Level 1 - Einrich­tungen auf einen bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch erhöhte Behand­lungs­fall­zahlen nicht beeinträch­tigten Fortbestand Vorrang ein. Die Beschluss­fassung des G-BA zur Anhebung der Mindest­be­hand­lungs­fall­zahlen für die antrag­stel­lenden Level 1 - Einrich­tungen wurde bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt. Der G-BA wird sich auf seiner Sitzung am 17. Februar 2011 mit dem Ausset­zungs­be­schluss befassen.

Dazu erklärt der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess: „Sollte dieser Beschluss in der Hauptsache bestätigt und rechts­kräftig werden, muss das gesamte Instru­men­tarium von Mindest­be­hand­lungs­fall­zahlen als Maßnahme der Qualitäts­si­cherung in Frage gestellt werden. Insbesondere der vom LSG geforderte evidenz­ba­sierte Beleg eines Schwel­len­wertes als Grundlage der Einführung einer Mindest­be­hand­lungs­fallzahl ist für keinen der bisher gefassten Beschlüsse erbringbar.“

Der G-BA hatte im Juni 2010 die Qualitäts­an­for­de­rungen bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen erhöht und die verbindliche Anzahl von vorher 14 auf 30 behandelte Früh- und Neugeborene pro Jahr als Voraus­setzung dafür festgelegt, dass ein Krankenhaus auch weiterhin die sehr betreu­ungs­in­tensiven „Frühchen“ mit einem Geburts­gewicht von unter 1250 Gramm versorgen darf. Gegen diesen Beschluss, der zum 1. Januar 2011 in Kraft treten sollte, haben einige Kliniken beim LSG Berlin-​Brandenburg Klage und Anträge auf einstweilige Anordnung eingereicht.

Laut Gesetz ist der G-BA beauftragt, Maßnahmen der Qualitäts­si­cherung bei zugelassenen Kranken­häusern zu beschließen (§ 137 SGB V). Dazu gehört auch ein Katalog planbarer Leistungen, bei denen die Qualität des Behand­lungs­er­geb­nisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist. Für diese Leistungen sollen so genannte Mindest­mengen festgelegt werden.


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

Mindest­men­gen­ver­ein­barung/ Anlage 1 (Versorgung von Früh- und Neugeborenen): Beschluss wurde teilweise ausser Vollzug gesetzt bis 28.02.2011, siehe Beschluss vom 16.12.2010