Arzneimittel-​Richtlinie

Richt­linie über die Verord­nung von Arznei­mit­teln in der vertrags­ärzt­li­chen Versor­gung – AM-RL

In der Arzneimittel-​Richtlinie sind die allge­meinen Grund­sätze für die Verord­nung von Arznei­mit­teln, stoff­li­chen Medi­zin­pro­dukten und Verband­mit­teln in der vertrags­ärzt­li­chen Versor­gung fest­ge­halten. In den Anlagen zur Arzneimittel-​Richtlinie (Anlage I bis XII) werden im Einzelnen indikations-​ und wirk­stoff­be­zo­gene Konkre­ti­sie­rungen, mit dem Ziel einer wirt­schaft­li­chen und quali­täts­ge­si­cherten Versor­gung mit Arznei­mit­teln und sons­tigen Produkten, getroffen. Dies erfolgt beispiels­weise über die frühe Nutzen­be­wer­tung neuer Wirk­stoffe, Fest­be­trags­grup­pen­bil­dungen, den Erlass von Thera­pie­hin­weisen, Verord­nungs­ein­schrän­kungen oder Rege­lungen zum Austausch wirk­stoff­glei­cher Arznei­mittel.

In Kraft getreten am:
03.04.2025
Geän­dert am:
03.04.2025 BAnz AT 29.04.2025 B5
Fassung vom:
22.01.2009 / 18.12.2008 BAnz. Nr. 49 (Beilage) vom 31.03.2009

Anlagen


Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen