Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Die Geschäftsordnung des G-BA regelt insbesondere die Strukturen, Zuständigkeiten und Beschlussfassungen im G-BA sowie die Aufgaben der Geschäftsstelle.

Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 23. April 2025 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.

In Kraft getreten am:
08.02.2025
Geändert am:
19.12.2024 BAnz AT 07.02.2025 B3
Fassung vom:
17.07.2008 BAnz. Nr.134 (S. 3 256) vom 04.09.2008

Anlagen

  • Anlage I: Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
  • Anlage II: Vertraulichkeitsschutzordnung
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)