Zahnärztliche Früherkennung
Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten – FU-RL
Die Richtlinie legt Voraussetzungen, Art und Umfang der zahnärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung und Verhütung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Versicherten fest, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- In Kraft getreten am:
- 24.04.2024
- Geändert am:
- 18.01.2024 BAnz AT 23.04.2024 B1
- Fassung vom:
- 17.01.2019 BAnz AT 28.05.2019 B2