Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen – KFE-RL

Die Richtlinie regelt die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen und Männern, insbesondere zum Umfang und Zeitpunkt der Leistungen, zur Dokumentation und Auswertung.

In Kraft getreten am:
01.07.2024
Geändert am:
21.09.2023 BAnz AT 14.03.2024 B5
Fassung vom:
18.06.2009 BAnz. Nr. 148a (Beilage) vom 02.10.2009

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Künftige Richtlinienversion

Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:


Weiterführende Informationen

Seit 1. Juli 2024 wird das Mammographie-Screening auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Nähere über die Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme wird in der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) geregelt.

Evaluationsberichte

Hautkrebsscreening

iFOBT im Darmkrebs-Screening

Mammographie-Screening-Programm

Stellungnahmeberechtigte Organisationen