Krebsfrüherkennungs-​Richtlinie

Richt­linie über die Früh­erken­nung von Krebs­er­kran­kungen – KFE-RL

Die Richt­linie regelt die ärzt­li­chen Maßnahmen zur Früh­erken­nung von Krebs­er­kran­kungen bei Frauen und Männern, insbe­son­dere zum Umfang und Zeit­punkt der Leis­tungen, zur Doku­men­ta­tion und Auswer­tung.

In Kraft getreten am:
20.02.2025
Geän­dert am:
19.12.2024 BAnz AT 19.02.2025 B1
Fassung vom:
18.06.2009 BAnz. Nr. 148a (Beilage) vom 02.10.2009

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richt­linie enthalten.)

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen

Seit 1. Juli 2024 wird das Mammographie-​Screening auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren ange­boten. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier.

Das Nähere über die Durch­füh­rung der orga­ni­sierten Krebs­früh­erken­nungs­pro­gramme wird in der Richt­linie für orga­ni­sierte Krebs­früh­erken­nungs­pro­gramme (oKFE-RL) gere­gelt.

Evalua­ti­ons­be­richte

Haut­krebsscree­ning

iFOBT im Darmkrebs-​Screening

Mammographie-​Screening-Programm

Stel­lung­nah­me­be­rech­tigte Orga­ni­sa­tionen