Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen – KFE-RL
Die Richtlinie regelt die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen und Männern, insbesondere zum Umfang und Zeitpunkt der Leistungen, zur Dokumentation und Auswertung.
- In Kraft getreten am:
- 01.07.2024
- Geändert am:
- 21.09.2023 BAnz AT 14.03.2024 B5
- Fassung vom:
- 18.06.2009 BAnz. Nr. 148a (Beilage) vom 02.10.2009
Anlagen
- Anlage I: Berichtsvordruck Dokumentation bei Frauen (Download über www.kbv.de möglich)
- Anlage II: Berichtsvordruck Dokumentation bei Männern (Download über www.kbv.de möglich)
- Anlage IVa: Muster-Einladungsschreiben zur Einladung der Frau zum Mammographie-Screening
- Anlage IVb: Entscheidungshilfe Mammographie-Screening
- Anlage IVc: Informationsschreiben Ausweitung des Programms für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren
- Anlage V: Inhalte des standardisierten Fragebogens zur Anamnese beim Mammographie-Screening
- Anlage VI: Dokumentation Mammographie-Screening
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)
Weiterführende Informationen
Seit 1. Juli 2024 wird das Mammographie-Screening auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Nähere über die Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme wird in der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) geregelt.