Über den G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
Die Schritte, mit denen der G-BA seine Entscheidungen vorbereitet und trifft, sind in seiner Geschäftsordnung und seiner Verfahrensordnung festgelegt. Basis sind gesetzliche Bestimmungen im Sozialgesetzbuch.
Der G-BA wird durch sogenannte Systemzuschläge finanziert. Die Höhe der Zuschläge wird jährlich neu festgelegt.
Die Geschäftsstelle des G-BA schafft die organisatorischen, verfahrens- und verwaltungsmäßigen Grundlagen dafür, dass der G-BA seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann.