Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung
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Im Jahr 2016 machte der Gesetzgeber Qualitätsergebnisse erstmals zu einem Kriterium der Krankenhausplanung. Er beauftragte den G-BA, den Bundesländern ein Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe sie bei ihren Planungsentscheidungen neben Aspekten der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit die Versorgungsqualität der Einrichtungen stärker berücksichtigen können. Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 12. Dezember 2024 aufgehoben.
Benennung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren und Verfahrensentwicklung
Der G-BA war gesetzlich beauftragt, Qualitätsindikatoren zu benennen, die für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung geeignet sind (§ 136c Abs. 1 und 2 SGB V). Zudem waren vom G-BA Bewertungskriterien und Maßstäbe festzulegen, mit deren Hilfe die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen beurteilen können, ob ein Krankenhaus hinsichtlich einzelner Qualitätsindikatoren eine im Vergleich zureichende oder unzureichende Qualität aufweist. Die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren waren gemäß § 6 Absatz 1a KHG Bestandteil des Krankenhausplans; durch Landesrecht konnte ihre Geltung ganz oder teilweise ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Es konnten darüber hinaus weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der Krankenhausplanung durch die Länder gemacht werden.
Mit Beschluss vom Dezember 2016 hatte der G-BA die Erstfassung der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) beschlossen. Sie regelte unter anderem die Datenerhebung und das Verfahren zur Übermittlung der Auswertungsergebnisse an die zuständigen Landesbehörden sowie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Die ersten elf planungsrelevanten Qualitätsindikatoren stammten aus den Leistungsbereichen Gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie, die bereits – so eine Vorgabe des Gesetzgebers – im Rahmen der datengestützten Qualitätssicherung erhoben werden.
Erhebung, Auswertung und Übermittlung der Daten
Im Jahr 2017 startete der Regelbetrieb zu diesem Verfahren. Bei statistisch auffälligen Ergebnissen der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren wurde ein sogenanntes Datenvalidierungsverfahren sowie gegebenenfalls eine Neuberechnung der Bewertungsergebnisse durchgeführt. Sofern ein Krankenhaus statistisch auffällig blieb, erhielt es die Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Unter Einbindung der Fachkommissionen erfolgte anschließend eine abschließende Bewertung durch das IQTIG.
Jeweils im September des auf das Datenerfassungsjahr folgenden Jahres erhielten die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden sowie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen die Ergebnisse ihrer jeweiligen Krankenhäuser zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren.
Zudem veröffentlichte der G-BA auf seinen Internetseiten jeweils im Herbst einen Bericht zum zurückliegenden Erfassungsjahr. Der Bericht umfasste die den Berechnungen zugrundeliegenden Daten sowie die Ergebnisse der einzelnen Krankenhausstandorte nach der fachlichen Bewertung, ob eine zureichende oder unzureichende Qualität vorliegt. Weiterhin beinhaltete er u. a. Angaben zu den Referenzbereichen, zur Vollzähligkeit der Datenlieferung und den Bundesergebnissen sowie die Ergebnisse der Auswertungen der Datenvalidierung.
Verfahrensaussetzung zu den Erfassungsjahren 2023 und 2024 und Außerkrafttreten der Richtlinie
Mit Beschluss vom 18. April 2024 hat der G-BA bereits die Verfahren der Auswertung und weiterer Prozessschritte gemäß plan. QI-RL zu den Erfassungsjahren 2023 und 2024 zeitlich beschränkt ausgesetzt. Seit dem 18. April 2024 finden demnach folgende Regelungen der Richtlinie keine Anwendung:
- Erstellung und Übermittlung von Auswertungsergebnissen an die Krankenhäuser (§ 7),
- Datenvalidierung (§ 9),
- Neuberechnung (§ 10),
- Stellungnahmeverfahren (§ 11),
- Übermittlung von einrichtungsbezogenen Auswertungsergebnissen (§ 13) sowie
- Veröffentlichung des Berichts des G-BA (§ 17).
Zum Hintergrund der zeitlich befristeten Verfahrensaussetzung: Der G-BA hat auf Basis mehrjähriger Erfahrungen mit dem Verfahren gemäß plan. QI-RL sowie des Abschlussberichts des IQTIG zur Begleitevaluation zum Verfahren Planungsrelevante Qualitätsindikatoren festgestellt, dass das zentrale Ziel der Richtlinie, d.h. der regelhafte Einsatz der Ergebnisse im Rahmen der Umsetzung von krankenhausplanerischen Maßnahmen nicht erreicht wird und auch perspektivisch ohne eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht erreichbar sein wird. Ein Fortführen der ressourcenaufwendigen Prozesse im Rahmen des Verfahrens gemäß plan. QI-RL erscheint in einer Gesamtbewertung daher vorerst nicht sinnvoll. Nähere Informationen sind in den Tragenden Gründen des o.g. Aussetzungsbeschlusses zu finden.
Mit Beschluss vom 16. Januar 2025 setzte der G-BA die Richtlinie und die Liste der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren mit Wirkung vom 12. Dezember 2024 außer Kraft. Das Außerkraftsetzen der Richtlinie erfolgte, da ihre gesetzliche Grundlage, § 136c Absatz 1 und Absatz 2 SGB V, mit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 12. Dezember 2024 aufgehoben wurde.