Komplexversorgung für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche
Für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche mit eingeschränkten psychosozialen Fähigkeiten steht ein breites – aber oftmals nicht optimal genutztes – Leistungsspektrum ganz unterschiedlicher Hilfesysteme zur Verfügung: von der gesetzlichen Krankenversicherung bis hin zum Kinder- und Jugendpsychiatrischen Krisendienst verschiedener Träger. Ziel der KJ-KSVPsych-Richtlinie des G-BA ist es, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen ebenso wie ihre Bezugspersonen besser erreicht und versorgt werden, und dass das Potenzial der vielfältigen Behandlungs- und Unterstützungsoptionen besser genutzt wird. Für die dafür vorgesehenen berufsgruppenübergreifenden und koordinierten Versorgungsnetze legt die Richtlinie die Grundlagen.
Für wen ist das Angebot geeignet?
Das neue Versorgungsangebot ist für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr konzipiert, die einen komplexen psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungsbedarf haben.
Was bieten die Versorgungsnetze?
Genereller Leitgedanke ist es, den Willen der Kinder und Jugendlichen sowie der Sorgeberechtigten in die Therapieplanung einzubeziehen und die individuellen Teilhabe- und Entwicklungsziele zu unterstützen.
Das Versorgungskonzept sieht eine Ansprechperson mit ärztlicher oder psychotherapeutischer Qualifikation vor, die vor allem die erforderliche Beziehungsstabilität für die Kinder und Jugendlichen gewährleistet: Sie stimmt einen Gesamtbehandlungsplan ab und übernimmt die Verantwortung für die Koordination der Versorgung. Sie ist Teil eines sogenannten Zentralen Teams, zu dem mindestens eine Person mit fachärztlicher Qualifikation, eine Person mit psychologischer Qualifikation sowie eine koordinierende nichtärztliche Person gehören.
Je nach Bedarf kann das Zentrale Team weitere Behandlungs- und Unterstützungsoptionen hinzuziehen:
- Besteht beispielsweise Bedarf an Krankenhausbehandlung, Ergotherapie oder psychiatrischer häuslicher Krankenpflege, können diese Institutionen oder Leistungserbringer einbezogen und ein sogenanntes Erweitertes Team gebildet werden.
- Zudem soll die Zusammenarbeit mit Akteuren außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb des Erweiterten Teams angestrebt werden, um die Zusammenarbeit beispielsweise mit Einrichtungen der Jugendhilfe und schulpsychologischen Diensten zu verbessern.
In regelmäßigen, patientenorientierten Fallbesprechungen wird überprüft, ob die Therapieziele erreicht werden und wie die Patientin oder der Patient bestmöglich unterstützt werden kann.
Wie bekommt man Zugang?
Die Versorgungsnetze bieten sogenannte Eingangssprechstunden an. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für dieses spezialisierte Behandlungsangebot vorliegen. Eine Überweisung der Kinder und Jugendlichen ist nicht notwendig. Die Behandlung im Versorgungsnetz empfehlen können alle potenziell beteiligten Berufsgruppen. Auch Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen haben im Rahmen des Entlassmanagements die Möglichkeit, Kindern und Jugendlichen die Weiterversorgung in einem Versorgungsnetz zu empfehlen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen stellen ein fortlaufend aktualisiertes Verzeichnis der Teilnahmeberechtigten und deren Erreichbarkeit bereit.
Wer kann diese Versorgung anbieten?
Voraussetzung für die Teilnahmeberechtigung ist die Erklärung gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, dass die Anforderungen für die Versorgung nach dieser Richtlinie umgesetzt werden. Nähere Informationen stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur Verfügung: Psychiatrische und psychotherapeutische Komplexbehandlung