Evaluation neuer Strukturen in der ambulanten Psychotherapie
Der G-BA hat mit Beschluss vom 16. Juni 2016 eine Strukturreform der ambulanten Psychotherapie auf den Weg gebracht. Es wurden neue Elemente in die Versorgung eingeführt, unter anderem die psychotherapeutische Sprechstunde und Maßnahmen zur Vermeidung von Rückfällen (Rezidivprophylaxe). Weitere Änderungen zielten beispielsweise darauf ab, die Inanspruchnahme von Gruppentherapien zu fördern. Der Beschluss des G-BA trat im Februar 2017 in Kraft.
Evaluationsberichte
Die neu eingeführten Leistungen bzw. Strukturelemente werden vom G-BA evaluiert. Eine der zentralen Fragestellungen ist, ob die jeweils intendierten Ziele erreicht werden konnten.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Psychotherapeutische Sprechstunde wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass jede Patientin und jeder Patient vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde die vorliegende Problematik zeitnah mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten abklären kann. Hierbei sollte insbesondere geschaut werden, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt und ein psychotherapeutischer Behandlungsbedarf besteht oder welche weiteren fachlichen Hilfen notwendig erscheinen.
Förderung der Gruppentherapie
Zur Förderung von Gruppentherapien wurde beispielsweise die Mindestzahl an Teilnehmenden vereinheitlicht und die Möglichkeit vereinfacht, zwischen dem Setting der Einzeltherapie und der Gruppentherapie zu wechseln. Der Bericht zur Evaluation der Regelung zur Veränderung der Gruppengröße vom 23. März 2021 hatte das Ziel, zu überprüfen, ob die Gruppentherapie mit den diesbezüglichen Änderungen der Psychotherapie Richtlinie gefördert werden konnte.
Rezidivprophylaxe
Die Regelungen zur Rezidivprophylaxe dienen dem Ziel, einem Wiederauftreten von bereits behandelten psychischen Symptomen nach dem Therapieende vorzubeugen. Nach der Beendigung einer Langzeittherapie können demnach weitere Therapieeinheiten des bewilligten Gesamtkontingents für eine Rezidivprophylaxe genutzt werden. Die Rezidivprophylaxe kann dabei über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss der Behandlung durchgeführt werden.
Evaluation der Komplexversorgung für schwer psychisch Kranke
Die Richtlinien zur Komplexversorgung für schwer psychisch Erkrankte werden vom G-BA evaluiert.