Evaluation der Komplexversorgung für schwer psychisch Kranke

Der G-BA hat mit Beschluss vom 2. September 2021 eine neue Richtlinie für eine koordinierte und strukturierte Versorgung schwer psychisch kranker Erwachsener mit einem komplexen ärztlichen wie therapeutischen Behandlungsbedarf eingeführt (KSVPsych-Richtlinie). Das Ziel dieser neuen sog. Komplexversorgung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist es insbesondere, alle für die jeweilige Versorgung benötigten Gesundheitsberufe zu vernetzen, um den Betroffenen schnell und bedarfsgerecht helfen zu können. Das schließt auch Hilfen ein, wenn Patientinnen und Patienten zwischen stationärer und ambulanter Versorgung wechseln.

Mit Beschluss vom 21. März 2024 wurde zudem eine neue Richtlinie für eine koordinierte und strukturierte Versorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf eingeführt (KJ KSVPsych Richtlinie). Das Ziel dieser neuen Versorgungsform ist es, vor allem eine bessere Zusammenarbeit an den Schnittstellen der unterschiedlichen Behandlungs- und Hilfesysteme sowie eine bessere Überleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Erwachsenenversorgung sowie einen zeitnahen Zugang zur benötigten Versorgung zu ermöglichen.

Evaluationsberichte

Die beiden neu eingeführten Richtlinien werden vom G-BA evaluiert. Eine der zentralen Fragestellungen ist, ob die jeweils angestrebten Ziele erreicht werden konnten.

Zwischenbericht Evaluation KSVPsych-Richtlinie

Der G-BA hat in § 13 der KSVPsych-Richtlinie deren Evaluation vorgesehen. Im Rahmen der Evaluation sollen die Auswirkungen der Vorgaben der Richtlinie auf die Qualität der Versorgung insbesondere von schwer psychisch kranken Patientinnen und Patienten mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf untersucht werden. In einem ersten Schritt sollen unerwünschte Auswirkungen und Umsetzungshindernisse erhoben und dargestellt werden. Die Ergebnisse dieser ersten Auswertung wurden in einem Zwischenbericht mit Stand vom 30. Januar 2024 festgehalten.

Evaluation neuer Strukturen in der ambulanten Psychotherapie

Die in die ambulante Psychotherapie neu eingeführten Leistungen bzw. Strukturelemente werden vom G-BA evaluiert.

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