Früherkennungsuntersuchungen im Überblick

Der G-BA befasst sich mit der sogenannten Sekundärprävention als Leistung der vertragsärztlichen Versorgung: Das sind möglichst gezielte Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die durch eine frühe Behandlung effektiver bekämpft werden können. In seinen Richtlinien bestimmt der G-BA das Nähere zu Art und Umfang der Früherkennungsangebote.

Versicherteninformationen des G-BA zu ausgewählten Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick

AnspruchsalterRhythmusErläuterungen
bis 66. Lebensmonat10 UntersuchungenUntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten einschließlich Beratung zur Zahngesundheit (Kinderuntersuchungsheft), Erweitertes Neugeborenen-Screening, Screening auf Mukoviszidose, kritische Herzfehler, Hüftgelenksdysplasie und -luxation sowie Neugeborenen-Hörscreening
bis 6 Jahre6 zahnärztliche UntersuchungenFrüherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten: sechs Untersuchungen ab dem 6. Lebensmonat, Beratung und Aufklärung der Betreuungspersonen unter anderem zu Kariesrisiken und zur richtigen Mundhygiene des Kindes, Auftragen von Fluoridlack zur Schmelzhärtung bzw. bei hohem Kariesrisiko
6 bis 18 JahrejährlichMaßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
13/14 JahreeinmaligJugendgesundheitsuntersuchung
keine
Altersbegrenzung
6.–7. SchwangerschaftsmonatScreening auf Schwangerschaftsdiabetes durch zweizeitigen Glukosetoleranztest (Vortest und ggf. zweiter Test) mit Venenblutabnahme
keine
Altersbegrenzung
grundsätzlich dreimal während der Schwangerschaft

Basis-Ultraschalluntersuchungen bei schwangeren Frauen zur Früherkennung von Schwangerschaftskomplikationen

Alternativ zum Basis-Ultraschall: erweitertes Ultraschall-Screening im zweiten Schwangerschaftsdrittel

keine
Altersbegrenzung
einmal während der SchwangerschaftHIV-Antikörper-Test für Schwangere zur Früherkennung einer HIV-Infektion
keine
Altersbegrenzung
einmal während
der Schwangerschaft
Chlamydien-Screening: Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion
ab 18 Jahrezwischen 18 und 35 einmalig; ab dem 35. Geburtstag alle 3 JahreGesundheits-Check für Frauen und Männer mit Schwerpunkt Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen und von häufigen Krankheiten mit präventionsorientierter Beratung und Überprüfung des Impfstatus
20 bis 34 JahrejährlichKrebsfrüherkennung für Frauen: gezielte Anamnese, Abstrich vom Gebärmutterhals, Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane
ab 35 Jahrealle 3 JahreKrebsfrüherkennung für Frauen: gezielte Anamnese, Abstrich vom Gebärmutterhals in Kombination mit einem Test auf Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV), Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane
bis 25 JahrejährlichChlamydien-Screening: Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektionen bei Mädchen und jungen Frauen ab erstem Geschlechtsverkehr bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr
ab 30 JahrejährlichErweiterte Krebsfrüherkennung für Frauen: Fragen nach einer Veränderung von Haut oder Brust, zusätzliches Abtasten von Brust und Achselhöhlen, Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust
ab 35 Jahrealle 2 JahreHautkrebs-Screening für Frauen und Männer
ab 35 JahreeinmaligScreening auf Hepatitis B und Hepatitis C für Frauen und Männer
ab 45 JahrejährlichKrebsfrüherkennung für Männer: gezielte Anamnese, Tastuntersuchung der Prostata, der regionären Lymphknoten und der äußeren Genitale

50 bis 75 Jahre

alle 2 JahreBrustkrebsfrüherkennung durch das Mammographie-Screening: Einladung zum Screening in einer zertifizierten medizinischen Einrichtung, Röntgen der Brüste durch Mammographie
ab 50 Jahrealle 2 Jahre,
alternativ:
alle 10 Jahre
Darmkrebsfrüherkennung: Frauen und Männer ab 50 Jahren können zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl, der alle 2 Jahre durchgeführt wird, und maximal 2 Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von 10 Jahren entscheiden.
ab 65 Jahreeinmalig

Ultraschalluntersuchung für Männer auf Bauchaortenaneurysma

Neue Früherkennungsuntersuchungen – Bewertung

Bevor eine Früherkennungsuntersuchung ambulante Kassenleistung werden kann, bewertet der G-BA sie – ebenso wie alle anderen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – nach einem in der Verfahrensordnung des G-BA festgelegten einheitlichen Verfahren. Für Früherkennungsuntersuchungen gelten dabei besondere Anforderungen, damit sie Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden dürfen.

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