Früherkennung von Krebserkrankungen
Erwachsene Versicherte haben Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Der G-BA legt dazu in zwei Richtlinien das Nähere fest, beispielsweise die Anspruchsvoraussetzungen, den ärztlichen Leistungsumfang, die Untersuchungsintervalle und die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse.
In den Richtlinien ist das Nähere zur Früherkennung der folgenden Krebserkrankungen geregelt:
- Brustkrebs (Mammographie-Screening sowie klinische Untersuchung der Brust)
- Darmkrebs
- Gebärmutterhalskrebs
- Hautkrebs
- Prostatakrebs