Gesundheitsuntersuchungen („Check-up“)
Die Krankenkasse übernimmt bei erwachsenen Versicherten ab dem 18. Lebensjahr die Kosten für regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen. Der Umfang der GKV-Leistungen ist in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des G-BA festgelegt.
Im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung sollen gesundheitliche Risiken und Belastungen frühzeitig erfasst werden. Sie dient außerdem der Früherkennung von häufig auftretenden Krankheiten, insbesondere von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes.
Beratungs- und Untersuchungsangebot
Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung als GKV-Leistung haben gesetzlich Krankenversicherte ab dem 18. Lebensjahr je nach Altersgruppe in einem unterschiedlichen Turnus:
- Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren: einmalig
- Versicherte ab 35 Jahre: alle drei Jahre
Der „Check-up“ umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Anamnese
- körperliche Untersuchung
- Messung des Blutdrucks
- Erfassung des Impfstatus
- Erfassung individueller kardiovaskulärer und onkologischer Risikofaktoren
- ärztliche Beratung und Aufklärung zu individuellen Risikofaktoren
Ab dem Alter von 35 Jahren wird außerdem eine Untersuchung des Urins sowie der Blutzucker- und Cholesterinwerte vorgenommen. Bei 18- bis 34-Jährigen werden Laboruntersuchungen nur dann durchgeführt, wenn entsprechende Risikofaktoren vorliegen.
Je nach Ergebnis der allgemeinen Untersuchung erfolgt im Anschluss eine Beratung, die die Erörterung individueller Verhaltensänderungen umfasst. Dabei kann der Arzt eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention ausstellen, unter anderem für die Bereiche Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Der Versicherte legt die Präventionsempfehlung bei seiner Krankenkasse für die Inanspruchnahme eines entsprechenden Präventionskurses vor.
Als Bestandteil des „Check-ups“ haben Versicherte ab 35 Jahren auch die Möglichkeit, sich einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen.
Außerdem haben Männer ab 65 Jahren einmalig die Möglichkeit ein Ultraschall-Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen zu nutzen.