Erprobungs-Richtlinien
Um den Nutzen einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode sicher bewerten zu können, reichen die medizinischen Erkenntnisse in manchen Fällen noch nicht aus. Unter bestimmten Umständen prüft der G-BA daher, ob der Nutzen durch eine Erprobungsstudie belegt werden kann. Die Eckpunkte für eine solche Studie legt der G-BA in einer Erprobungs-Richtlinie fest. In den einzelnen Erprobungs-Richtlinien sind insbesondere jeweils folgende Punkte festzulegen:
- Indikationen, Patientenpopulationen
- Intervention(en)
- Studientyp (Evidenzstufe)
- angemessene Vergleichsintervention(en)
- Endpunkte
- Beobachtungszeitraum
- sächliche, personelle und sonstige Anforderungen an die Qualität
Von der Richtlinie zur Studie
Nach Beschluss einer Erprobungs-Richtlinie wird eine unabhängige wissenschaftliche Institution (UWI) mit der Durchführung und Auswertung der Studie beauftragt. Vom Inkrafttreten der Erprobungs-Richtlinie bis zum Studienbeginn vergehen 18 Monate.
Erprobungsstudien
In einer Übersicht finden Sie alle in Vorbereitung befindlichen, laufenden und abgeschlossenen Erprobungsstudien. Die Seiten beinhalten eine Beschreibung der Studie, Kontaktdaten der beauftragten unabhängigen wissenschaftlichen Institution sowie – je nach Status der Studie – die Studienzentren. Nach Beendigung der Studie werden hier zudem die Abschlussberichte zu finden sein.