Disease-​Management-Programme

Disease-​Management-Programme (DMP) sind struktu­rierte Behand­lungs­pro­gramme für chronisch kranke Menschen. Patien­tinnen und Patienten mit bestimmten chronischen Krankheiten können sich bei ihrer Krankenkasse in ein solches Behand­lungs­programm einschreiben lassen. Damit werden sie über Einrich­tungs­grenzen hinweg auf dem aktuellen medizi­nischen Forschungsstand behandelt. Ein koordi­niertes Vorgehen soll dazu beitragen, unnötigen Kompli­ka­tionen, Kranken­haus­auf­ent­halten und Folgeschäden vorzubeugen.

Der G-BA hat die Aufgabe, chronische Erkran­kungen auszuwählen, die sich für ein DMP eignen, und die inhalt­lichen Anforde­rungen an solche Programme genauer zu bestimmen. Dabei stützt er sich auf den aktuellen Stand der medizi­nischen Wissen­schaft, der jeweils nach den Prinzipien der evidenz­ba­sierten Medizin aus den vorhandenen klinischen Behand­lungs­leit­linien ermittelt wird. In regelmäßigen Abständen aktualisiert und evaluiert der G-BA bestehende DMP nach dem aktuellen Stand der Leitlinien.

Träger der DMP sind die gesetz­lichen Kranken­kassen, die sie für ihre chronisch kranken Versicherten anbieten: Sie schließen regionale Verträge mit Vertrags­ärz­tinnen und Vertrags­ärzten und/oder Kranken­häusern. Vor der Zulassung der einzelnen Programme prüft das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), ob darin die in der Richtlinie des G-BA festge­legten Anforde­rungen an ein DMP eingehalten werden. Aktuell sind laut BAS rund 7,2 Millionen Versicherte in einem oder mehreren DMP eingeschrieben.

Vorgaben für Disease-​Management-Programme

Zu folgenden chronischen Erkran­kungen hat der G-BA bisher Vorgaben für Disease-​Management-Programme festgelegt:

  • Adipositas
  • Asthma bronchiale
  • Brustkrebs
  • Chronische Herzin­suf­fizienz
  • Chronischer Rücken­schmerz
  • COPD
  • Depres­sionen
  • Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
  • Koronare Herzkrankheit
  • Osteoporose
  • Rheumatoide Arthritis

Die inhalt­lichen Anforde­rungen an die DMP und Dokumen­ta­ti­ons­vorgaben sind in der DMP-​Anforderungen-Richtlinie geregelt. Hierbei geht es insbesondere um die medizi­nische Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissen­schaft, aber auch um Qualitäts­si­che­rungs­maß­nahmen, Anforde­rungen an die Einschreibung der Versicherten in ein Programm, Schulungen der Ärztinnen und Ärzte und der Patien­tinnen und Patienten. Zudem sind Vorgaben für die Dokumen­tation und die Evaluation festgelegt.

Anforde­rungen an die Ausgestaltung von DMP und die für ihre Durchführung zu schlie­ßenden Verträge sind zudem in der Risikostruktur-​Ausgleichsverordnung (RSAV) geregelt. Hintergrund ist der Umstand, dass bis zum Jahr 2011 das Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit die DMP-​Anforderungen in der RSAV festgelegt hat.

So entsteht ein neues DMP-​Angebot

Grafik: Wie entsteht ein neues DMP-Angebot?

Stellung­nah­me­mög­lich­keiten bei DMP

Gelegenheit zur Stellungnahme zur Richtlinie des G-BA zu den Anforde­rungen an struktu­rierte Behand­lungs­pro­gramme (Disease-​Management-Programme - DMP) erhalten bei Vorliegen der gesetz­lichen Voraus­set­zungen:

  • Bundes­ärz­te­kammer, Bundes­zahn­ärz­te­kammer und Bundes­psy­cho­the­ra­peu­ten­kammer
  • Bundes­be­auf­tragte für den Datenschutz und die Informa­ti­ons­freiheit
  • für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Vorsorge-​ und Rehabi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tungen und der Selbsthilfe sowie die für die sonstigen Leistungs­er­bringer auf Bundesebene maßgebliche Spitzen­or­ga­ni­sa­tionen
  • Bundesamt für Soziale Sicherung
  • jeweils einschlägige wissen­schaftliche Fachge­sell­schaften
  • für die Wahrnehmung der Interessen der Anbieter digitaler medizi­nischer Anwendungen auf Bundesebene maßgebliche Spitzen­or­ga­ni­sa­tionen.