Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist bemüht, seine Website www.g-ba.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Eine vereinfachte Überwachung zur Prüfung der Barrierefreiheit wurde zuletzt im Mai 2024 von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) durchgeführt.

Diese Erklärung wurde im Januar 2021 erstellt und zuletzt am 26. Juni 2024 aktualisiert.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die momentan nicht barrierefrei sind:

  • PDF-Downloads, die vor 2012 eingestellt wurden. Später eingestellte PDF-Dateien werden nahezu alle in barrierefreier Version erstellt.
  • Videos der Mediathek, Livestream und Audioinhalte sind derzeit nicht mit Untertiteln versehen (WCAG-Kriterien 1.2.1–1.2.5).
  • Momentan sind keine Erläuterungen in Gebärdensprache gemäß BITV 2.0 verfügbar.
  • Der Menüpunkt „Über den G-BA“ enthält ein Untermenü, das visuell nicht erkennbar ist. Der aktive Menüeintrag wird ohne Zustandsinformationen ausgegeben (WCAG-Kriterium 4.1.2).
  • Formularseiten:
    • Die Fehlermeldung am fehlerhaften Eingabefeld wird jeweils als eine Liste mit nur einem Listenelement ausgezeichnet (WCAG-Kriterium 1.3.1).
    • Die Fokusreihenfolge ist nicht aufgabenangemessen: Beim Absenden eines Formulars wird der Fokus im Anschluss wieder auf den Seitenanfang und nicht auf das auslösende Element gelegt (WCAG-Kriterium 2.4.3).
  • Suchseite:
    • Die Beschriftung „Sortieren nach“ ist nicht korrekt mit der zugehörigen Ausklappliste verknüpft. Darüber hinaus ist diese Beschriftung fälschlicherweise als Überschrift der Ebene 3 ausgezeichnet (WCAG- Kriterium 1.3.1).
    • Die Fokusreihenfolge ist nicht aufgabenangemessen: Beim Absenden einer Suchanfrage wird der Fokus im Anschluss wieder auf den Seitenanfang und nicht auf das auslösende Element gelegt (WCAG-Kriterium 2.4.3)
    • Der aktive Suchbereich ist für blinde Nutzer nicht wahrnehmbar, da er nicht korrekt mit den notwendigen ARIA-Attributen ausgezeichnet ist (WCAG-Kriterium 4.1.2).

Der G-BA baut fortlaufend die in den Kontrollen aufgeführten Barrieren ab.

Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.g-ba.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular der Onlineredaktion.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Gemeinsamer Bundesausschuss
Gutenbergstraße 13
10587 Berlin

Postanschrift
Gemeinsamer Bundesausschuss
Postfach 120606
10596 Berlin

Telefon: 030 275838-0
Fax: 030 275838-990
E-Mail: onlineredaktion@g-ba.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG per E-Mail an info@schlichtungsstelle-bgg.de.