Anwendungsbegleitende Datenerhebung bei Etranacogen Dezaparvovec (Hemgenix®)

Die anwendungsbegleitende Datenerhebung für das Gentherapeutikum Etranacogen Dezaparvovec (Hemgenix®) wird im Rahmen einer vergleichenden Registerstudie durchgeführt.

Seit 30. August 2024 darf Hemgenix® bei Hämophilie B nur von Ärztinnen und Ärzten eingesetzt werden, die die Behandlungsdaten beim Deutschen Hämophilieregister dokumentieren. Aufgrund der sehr kleinen Patientengruppe sollen möglichst alle Behandlungen für die Studie erfasst werden.

Anwendungsgebiet

Hemgenix® ist indiziert zur Behandlung von schwerer und mittelschwerer Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel) bei Erwachsenen ohne Faktor-IX-Inhibitoren in ihrer Vorgeschichte. Es ist zugelassen als Arzneimittel für ein seltenes Leiden (Orphan Drug).

Studienbeschreibung

Die Datenerhebung soll für eine erneute Nutzenbewertung genutzt werden und zeigen, ob die Wirkstoffe gegenüber den bislang bestehenden Therapiemöglichkeiten einen patientenrelevanten Zusatznutzen aufweisen. Dafür wird Etranacogen Dezaparvovec mit einer regelmäßigen Infusionstherapie mit rekombinanten oder aus humanem Plasma gewonnenen Blutgerinnungsfaktor-IX-Präparaten verglichen.

Es wird eine Registerstudie auf Basis des bereits bestehenden Deutschen Hämophilie-Registers durchgeführt. Der pharmazeutische Unternehmer wertet die erfassten Daten regelmäßig aus und übermittelt die Abschlussergebnisse spätestens 2029 an den G-BA. Basis sind die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Studienunterlagen, die vom G-BA mit Auflagen bestätigt wurden.

Wissenschaftliche Details

Population bzw. Indikation

Erwachsene mit schwerer und mittelschwerer Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel) ohne Faktor-IX-Inhibitoren in der Vorgeschichte.


Intervention

  • Etranacogen Dezaparvovec (1)

Die Zulassung sowie die Dosierungsangaben der Fachinformation zu Etranacogen Dezaparvovec sind zu berücksichtigen.


Comparator (Vergleichstherapie)

  • Rekombinante oder aus humanem Plasma gewonnene Blutgerinnungsfaktor-IX-Präparate (1)

Die Zulassung sowie die Dosierungsangaben der Fachinformation der Wirkstoffe sind zu berücksichtigen.


Outcome (Endpunkte)

Mortalität

  • Todesfälle

Morbidität

  • Schmerz, gemessen mit einem validierten Instrument
  • Gelenkfunktion, gemessen mit einem validierten Instrument
    • Blutungen
    • schwere Blutungen
    • lebensbedrohliche Blutungen
    • Gelenkblutungen
    • behandelte Blutungen

Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Nebenwirkungen

  • schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (operationalisiert als Ereignisse, die zur Hospitalisierung oder zum Tod führen; Gesamtrate)
  • spezifische unerwünschte Ereignisse (sofern angezeigt mit Angabe des jeweiligen Schweregrads)
    • Bildung von Faktor-VIII-Hemmkörpern
    • thromboembolische Ereignisse
    • symptomatische Leberschäden
    • maligne Neubildungen

Ergänzende Informationen zur Fragestellung

Ergänzende Informationen zu:

  • Anzahl der verbrauchten Faktorkonzentrate, getrennt nach Bedarfs- und Prophylaxebehandlung
  • Zeitpunkt der Wiederaufnahme einer prophylaktischen Behandlung

(1) Es wird davon ausgegangen, dass die Patientinnen und Patienten im Anwendungsgebiet von Etranacogen Dezaparvovec für eine Prophylaxe (nicht für eine Bedarfsbehandlung) in Frage kommen. Eine alleinige Bedarfsbehandlung wird nicht als adäquate Vergleichstherapie erachtet. Eine Bedarfsbehandlung muss grundsätzlich in allen Studienarmen möglich sein.

Beteiligung an der Registerstudie

Erfahrungswerte aus der klinischen Praxis müssen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte seit dem 30. August 2024 im Deutschen Hämophilieregister dokumentieren.

Ärztinnen und Ärzte, die an der anwendungsbegleitenden Datenerhebung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an das Deutsche Hämophilieregister. Aktuelle Kontaktdaten finden Sie auf seiner Website: DHR – Deutsches Hämophilieregister - Paul-Ehrlich-Institut (pei.de)

Qualitätsanforderungen

Aufgrund der Neuartigkeit des Therapieansatzes hat der G-BA hohe Anforderungen an die fachlichen Erfahrungen der Einrichtungen definiert, um im Sinne der Patientensicherheit die Therapie auf besonders spezialisierte Behandlungseinrichtungen zu konzentrieren. Die Qualitätsanforderungen für Gentherapeutika bei Hämophilie sind in Anlage IV der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie festgehalten.

Einrichtungen, die Gentherapeutika bei Hämophilie anwenden wollen, brauchen damit eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beziehungsweise eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Für das Nachweisverfahren gegenüber dem Medizinischen Dienst stellt der G-BA Checklisten sowie ein Musterformular zur Verfügung.