Workshop zur anwendungsbegleitenden Datenerhebung (AbD)

Am Freitag, dem 26. April 2024 in der Geschäftsstelle des G-BA

Bei einigen neuen Arzneimitteln sind die Studiendaten zum Zeitpunkt der Zulassung für die Bewertung des Nutzens und Zusatznutzens nur wenig aussagekräftig. In diesen Fällen kann der G-BA vom pharmazeutischen Unternehmer verlangen, dass während der Behandlung mit diesem Arzneimittel in der täglichen Praxis Daten gesammelt werden. Diese sogenannte anwendungsbegleitende Datenerhebung soll helfen, mehr über den Nutzen und Schaden des neuen Arzneimittels herauszufinden. Sie liefert damit solche Informationen, die über die bereits bekannten Studiendaten hinausgehen und vom G-BA für die Nutzenbewertung ergänzend zu anderen klinischen Daten benötigt werden.

In dem Workshop wurden wichtige Aspekte bezüglich des Verfahrensablaufs und methodischer Anforderungen bei anwendungsbegleitenden Datenerhebungen besprochen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Themenseite Anwendungsbegleitende Datenerhebung bei neuen Arzneimitteln.