Mindestmengen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Rechtssymposium
am 25. Januar 2012 in Berlin

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag, einen Katalog planbarer Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, sowie eine dazugehörige Mindestmenge zu beschließen (§ 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Die Umsetzung dieses Auftrags ist von Kontroversen begleitet – diese zeigten sich beispielsweise anlässlich der Festsetzung von Mindestmengen für die Knie-Totalendoprothese sowie für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen.

Zusätzlich zur Qualitätssicherung der stationären Versorgung nach § 137 Abs. 3 SGB V sind Mindestmengen auch an weiteren Stellen des SGB V geregelt und finden in der Praxis Anwendung. Die Grundsätzlichkeit der Thematik führte zu dem Anliegen, mit dieser Veranstaltung ein Forum für eine rechtliche Betrachtung und Diskussion zu „Mindestmengen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zu schaffen. Das Rechtssymposium diente der Darstellung der jeweiligen Rechtsgrundlage, der Klärung von Abgrenzungsfragen und der Erörterung von historischen Wurzeln, Gemeinsamkeiten und Unterschieden.

Vorträge

Mindestmengen im Risikorecht: Ziele und Anforderungen(PDF 111,13 kB)
Prof. Dr. jur. Karl-Heinz Ladeur

Wissenschaftliche Betrachtung der Mindestmengen - Theorie und Empirie(PDF 287,73 kB)
Prof. Dr. med. Max Geraedts

Möglichkeiten und Grenzen von Mindestmengen als Regulierungsinstrument in der GKV(PDF 72,81 kB)
Prof. Dr. jur. Friedhelm Hase

Mindestmengen nach § 137 Abs. 3 Nr. 2 SGB V: Wann geht was?(PDF 410,53 kB)
Dr. jur. Katja Fahlbusch

Mindestmengen - Wildern in fremden (Länder-)Kompetenzen?(PDF 40,41 kB)
Dr. jur. Frank Stollmann