Sektorenübergreifende Versorgungsplanung im Lichte der Krankenhausreform

Rechtssymposium des Gemeinsamen Bundesausschusses am 17. April 2023 in der Geschäftsstelle in Berlin und als Livestream

Spätestens mit den Vorschlägen der Regierungskommission zur grundlegenden Krankenhausreform ist die sektorenübergreifende Versorgungsplanung zur wesentlichen Voraussetzung für einen umfassenden Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland geworden. Auf dem Weg dahin sind schwierige und zugleich wichtige Rechtsfragen zu klären: Wie weit reicht der verfassungsrechtliche Schutz der Länderhoheit über die Krankenhausplanung? Wie könnte eine gemeinsame ambulant-stationäre Bedarfsplanung organisiert und ohne unzulässige Mischverwaltung eingerichtet werden? Wie kann ein gleichberechtigtes Verhältnis von vertragsärztlichen Leistungserbringern und ambulant agierenden Grundversorgern in der Planung und auch im Wettbewerb zueinander erreicht werden?

Diese und weitere Fragen wurden beim diesjährigen Rechtssymposium aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.

Vorträge

Begrüßung und Einführung

Dr. Dominik Roters
Leiter der Abteilung Recht und stellv. Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses

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Sektorenübergreifende Versorgungsplanung im politischen Kontext – Revolution oder Reform?

Michael Weller
Leiter der Abteilung 2 Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung im Bundesministerium für Gesundheit

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Verfassungsrechtliche Grenzen und Fortentwicklung für eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg

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Sektorenübergreifende Versorgungsplanung heute – Blaupause für die Zukunft?

Anja Tiedemann
Justiziarin im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Vorschläge der Regierungskommission und deren Auswirkungen auf eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung

Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg

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Sektorenübergreifende Versorgungsplanung in der Rechtsprechung des BSG

Prof. Dr. Ulrich Wenner
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D.

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NRW versus Baden-Württemberg: zwei Länder – zwei Ansichten?

Prof. Dr. Frank Stollmann
Gruppenleiter Heilberufe, GKV, sektorenübergreifende Versorgung im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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Dr. Layla Distler – Beitrag entfiel –
Referatsleiterin Krankenhauswesen, sektorenübergreifende Versorgung im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Gleichlange oder niedergelegte Spieße? Stationär versus Ambulant

Prof. Dr. Henriette Neumeyer
Stellv. Vorstandsvorsitzende und Leiterin Abteilung Krankenhauspersonal und Politik, Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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Dr. Bernhard Gibis
Dezernent des Dezernats Sicherstellung und Versorgungsstruktur, Kassenärztliche Bundesvereinigung

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Erwartungen an eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung: GKV und PatV – eine Meinung?

Dr. Wulf-Dietrich Leber
Leiter Abteilung Krankenhäuser, GKV-Spitzenverband

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Karin Stötzner
Stellv. Sprecherin der maßgeblichen Patientenverbände und Patientenbeauftragte des Landes Berlin a. D.

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Sektorenübergreifende Versorgungsplanung – Diskussion der Referentinnen und Referenten

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Dr. Dominik Roters, Leiter der Abteilung Recht und stellv. Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses

Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung im Bundesministerium für Gesundheit

Referentinnen und Referenten des Rechtssymposiums

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg

Publikum des Rechtssymposiums

Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg

Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D.

Nachfrage aus dem Publikum

Prof. Dr. Frank Stollmann, Gruppenleiter Heilberufe, GKV, sektorenübergreifende Versorgung im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Prof. Dr. Henriette Neumeyer, Stellv. Vorstandsvorsitzende und Leiterin Abteilung Krankenhauspersonal und Politik, Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

Dr. Bernhard Gibis, Dezernent des Dezernats Sicherstellung und Versorgungsstruktur, Kassenärztliche Bundesvereinigung

Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter Abteilung Krankenhäuser, GKV-Spitzenverband

Karin Stötzner, Stellv. Sprecherin der maßgeblichen Patientenverbände und Patientenbeauftragte des Landes Berlin a. D.

Publikum des Rechtssymposiums