Sektorenübergreifende Versorgungsplanung im Lichte der Krankenhausreform
Rechtssymposium des Gemeinsamen Bundesausschusses am 17. April 2023 in der Geschäftsstelle in Berlin und als Livestream
Spätestens mit den Vorschlägen der Regierungskommission zur grundlegenden Krankenhausreform ist die sektorenübergreifende Versorgungsplanung zur wesentlichen Voraussetzung für einen umfassenden Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland geworden. Auf dem Weg dahin sind schwierige und zugleich wichtige Rechtsfragen zu klären: Wie weit reicht der verfassungsrechtliche Schutz der Länderhoheit über die Krankenhausplanung? Wie könnte eine gemeinsame ambulant-stationäre Bedarfsplanung organisiert und ohne unzulässige Mischverwaltung eingerichtet werden? Wie kann ein gleichberechtigtes Verhältnis von vertragsärztlichen Leistungserbringern und ambulant agierenden Grundversorgern in der Planung und auch im Wettbewerb zueinander erreicht werden?
Diese und weitere Fragen wurden beim diesjährigen Rechtssymposium aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.
Vorträge
Begrüßung und Einführung
Dr. Dominik Roters
Leiter der Abteilung Recht und stellv. Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses
Sektorenübergreifende Versorgungsplanung im politischen Kontext – Revolution oder Reform?
Michael Weller
Leiter der Abteilung 2 Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung im Bundesministerium für Gesundheit
Verfassungsrechtliche Grenzen und Fortentwicklung für eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg
Sektorenübergreifende Versorgungsplanung heute – Blaupause für die Zukunft?
Anja Tiedemann
Justiziarin im Gemeinsamen Bundesausschuss
Vorschläge der Regierungskommission und deren Auswirkungen auf eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung
Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg
Sektorenübergreifende Versorgungsplanung in der Rechtsprechung des BSG
Prof. Dr. Ulrich Wenner
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D.
NRW versus Baden-Württemberg: zwei Länder – zwei Ansichten?
Prof. Dr. Frank Stollmann
Gruppenleiter Heilberufe, GKV, sektorenübergreifende Versorgung im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Layla Distler – Beitrag entfiel –
Referatsleiterin Krankenhauswesen, sektorenübergreifende Versorgung im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Gleichlange oder niedergelegte Spieße? Stationär versus Ambulant
Prof. Dr. Henriette Neumeyer
Stellv. Vorstandsvorsitzende und Leiterin Abteilung Krankenhauspersonal und Politik, Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Dr. Bernhard Gibis
Dezernent des Dezernats Sicherstellung und Versorgungsstruktur, Kassenärztliche Bundesvereinigung
Erwartungen an eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung: GKV und PatV – eine Meinung?
Dr. Wulf-Dietrich Leber
Leiter Abteilung Krankenhäuser, GKV-Spitzenverband
Karin Stötzner
Stellv. Sprecherin der maßgeblichen Patientenverbände und Patientenbeauftragte des Landes Berlin a. D.