Rechtsfragen zum Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V für neue Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse
Rechtssymposium
am 26. September 2016 in Berlin
Der Paragraph 137h SGB V ist aufgrund seiner engen Zeitführung eine Herausforderung nicht nur für den G-BA. Auch für die Krankenhäuser und für die „ins Benehmen“ zu setzenden Medizinproduktehersteller ergeben sich viele tatsächliche und rechtliche Fragen. Wann liegt ein „neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept“ vor? Welches Krankenhaus gilt als das erste? Was, wenn dieses falsche Informationen übermittelt oder wenn der Hersteller seine Zustimmung versagt?
Eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und die Verfahrensordnung des G-BA geben dazu Antworten. Ob diese ausreichend und zufriedenstellend sind, wurde beim Rechtssymposium des G-BA aus kompetenter externer Perspektive kritisch betrachtet und diskutiert.
Vorträge
§ 137h SGB V im Kontext der Methodenbewertung und Erprobung – Zielsetzung und Erwartungen des BMG(PDF 96,67 kB)
Dr. Ulrich Orlowski, Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, BMG
Das Verfahren der Bewertung nach § 137h SGB V in den Regelungen der Verfahrensordnung (PDF 487,88 kB)
RA Andreas Propp, Justiziar in der Abteilung Recht, G-BA
Herausforderungen der Umsetzung aus Sicht der Anwaltschaft(PDF 523,12 kB)
RA Dr. Christian Stallberg, NOVACOS Rechtsanwälte
Die Begriffe des § 137h SGB V – insbesondere zum Methodenbegriff(PDF 43,07 kB)
Prof. Dr. Peter Axer, Lehrstuhl für Sozialrecht in Verbindung mit dem Öffentlichen Recht, Juristische Fakultät, Universität Heidelberg
§ 137h SGB V – zwischen Gefahrenabwehr- und Finanzierungsregelung(PDF 92,78 kB)
Prof. Dr. Ernst Hauck, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht (BSG)
Kommentar der Deutschen Krankenhausgesellschaft (PDF 771,48 kB)
RAin Ina Haag
Kommentar des Referats Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung, BAG Selbsthilfe(PDF 65,50 kB)
Dr. Siiri Ann Doka
Kommentar des GKV-Spitzenverbands(PDF 54,36 kB)
Dr. Martin Krasney
Das Verhältnis von § 137h SGB V zu §§ 135 und 137c SGB V(PDF 175,02 kB)
Prof. Dr. Dagmar Felix, Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Sozialrecht, Universität Hamburg