9. Qualitätssicherungskonferenz

Der Gesetzgeber hat sich in der letzten Legislaturperiode die Weiterentwicklung der klassischen Qualitätssicherung zu einer qualitätsorientierten Versorgungssteuerung zum Ziel gemacht: Versichertengelder sollen dorthin fließen, wo Patientinnen und Patienten mit guter Qualität medizinisch versorgt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde im Zuge dessen mit der Einführung zahlreicher neuer Methoden und Instrumente der Qualitätssicherung beauftragt. Hierzu zählen beispielsweise neue Qualitätsindikatoren, die für die Zwecke der Krankenhausplanung oder als Grundlage für Qualitätszu- und -abschläge dienen sollen, aber auch Verfahren zur Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung, Qualitätsverträge zur Erprobung von Exzellenz-Qualität und vieles mehr. Entwicklung, Einsatz und Effekte dieser Instrumente standen im Zentrum des ersten Tages der 9. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA, die mit etwa 600 Teilnehmern am 28. und 29. September 2017 in Berlin stattfand. Der zweite Konferenztag widmete sich den neuesten Ergebnissen der externen stationären Qualitätssicherung, die im Qualitätsreport 2016 zusammengefasst sind, den das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des G-BA erstellt hat.​

Dr. Regina Klakow-Franck

Staatssekretär Lutz Stroppe

Prof. Nick Black

Foto: Publikum

Foto: Staatssekretär Lutz Stroppe, Dr. Regina Klakow-Franck, Prof. Nick Black, Dr. Christof Veit und Karola Pötter-Kirchner

Foto: Publikum
© Georg J. Lopata/G-BA

Eröffnungsrede von Dr. Regina Klakow-Franck(PDF 105,61 kB)

Pressemitteilung vom 28. September 2017


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