Countdown für EU-HTA: Welche Änderungen ergeben sich für das AMNOG-Verfahren?

Informationsveranstaltung

Vor dem Hintergrund der damals noch ausstehenden Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung konnte der G-BA leider nicht zu dem initial geplanten Termin am 6. Dezember 2024 über die möglichen Verzahnungen der europäischen EU-HTA-Bewertung und der nationalen Nutzenbewertung informieren. Aus diesem Grund wurde die geplante Veranstaltung auf die erste Jahreshälfte 2025 verschoben. Der G-BA wird zeitnah einen neuen Termin veröffentlichen. Wir bedauern diese Verschiebung und die für Sie damit verbundenen Umstände.

Stand: 07.03.2025

Die Verordnung über die gemeinsamen klinischen Bewertungen von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment, HTA) auf EU-Ebene ist im Januar 2025 in Kraft getreten (Informationen zu EU-HTA-Verfahren).

Expertinnen und Experten des G-BA und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) werden über wichtige Aspekte informieren. Nachgegangen wird unter anderem den Fragen, wie europäische und nationale Bewertung verzahnt werden sollen und welche methodischen Anforderungen sich bei der europäischen Bewertung ergeben.

Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der pharmazeutischen Industrie, Medizinproduktehersteller, Mitglieder von Patientenorganisationen, Fachgesellschaften und der Trägerorganisationen des G-BA sowie weitere Institutionen, die mit Fragestellungen zur europäischen Nutzenbewertung konfrontiert sind.

Detaillierte Informationen zur ursprünglich am 6. Dezember 2024 geplanten Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Programm(PDF 57,01 kB). Eine aktualisierte Fassung wird mit dem neuen Veranstaltungstermin zur Verfügung gestellt.

Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und im Nachgang veröffentlicht. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme der Information gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)(PDF 93,02 kB). Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Aufzeichnung und einer späteren Publikation zu.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Teilnehmeranzahl aus technischen Gründen begrenzt ist. Die Anmeldungen sind pro Organisation/Unternehmen auf zwei Personen (Zugänge) beschränkt. Das bedeutet, Sie erhalten maximal zwei Zugänge zu der Veranstaltung, es steht Ihnen jedoch frei, die Veranstaltung z.B. über einen Konferenzraum mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses zu verfolgen.

Sollten Sie Fragen zur Veranstaltung haben, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: EU-HTA-Infoveranstaltung@g-ba.de.