Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V für neue Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse

Informationsveranstaltung am 20. Mai 2016
in der Geschäftsstelle des G-BA

Mit dem im Juli 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 137h SGB V dem G-BA die Aufgabe übertragen, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu bewerten, die ein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept aufweisen und deren technische Anwendungen maßgeblich auf dem Einsatz von Medizinprodukten mit hoher Risikoklasse beruhen.
Nachdem die Medizinproduktemethodenbewertungsverordnung, die weitere Details der gesetzlichen Regelung festlegt, am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, hat der G-BA am 17. März 2016 fristgerecht die Verfahrensregelungen beschlossen, nach denen er das neue Bewertungsverfahren durchführen wird.

In dieser Veranstaltung, die sich vor allem an Krankenhäuser und Medizinproduktehersteller richtete, wurden die Verfahrensschritte und die inhaltlichen Anforderungen an die Informationsübermittlung an den G-BA in Vorträgen und im Dialog mit fachlich involvierten Referentinnen und Referenten
erläutert.

Vorträge

Einbettung in die Methodenbewertung(PDF 1,35 MB)
Dr. Dietrich Sonntag, Abteilung Methodenbewertung und veranlasste Leistungen (M-VL), G-BA

Verfahrensordnung(PDF 260,81 kB)
RA Andreas Propp, Abteilung Recht, G-BA

Inhaltliche Voraussetzungen(PDF 876,68 kB)
PD Dr. Matthias Perleth MPH, Leiter der Abteilung Fachberatung Medizin, G-BA

Methodik(PDF 233,65 kB)
PD Dr. Stefan Sauerland MPH, Leiter des Ressorts Nichtmedikamentöse Verfahren, IQWiG

Praxisorientierte Vertiefung Formular zur Informationsübermittlung an den G-BA und zur Beratungsanforderung – Aufbau, Inhalte, Bearbeitungshinweise(PDF 1,23 MB)
Dr. Henning Adam, Abteilung M-VL, G-BA,
Alexandra Nolting, Abteilung Fachberatung Medizin, G-BA

Dr. Harald Deisler  Publikum

Referenten  Dr. Dietrich Sonntag

Publikum  Publikum  Foyer
© Dirk Heckmann/G-BA