Antworten auf häufig gestellte Fragen zu evidenzbasierter Medizin
Was ist evidenzbasierte Medizin?
Der Begriff „Evidenz“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „Nachweis, Beweis“. Bei der Frage, welche medizinische Versorgung für eine Patientin oder einen Patienten am besten geeignet ist, zieht die evidenzbasierte Medizin (EbM) Belege aus aussagekräftigen wissenschaftlichen Studien heran. Neben dem aktuellen Stand des Wissens über die Vor- und Nachteile eines medizinischen Vorgehens werden innerhalb der EbM aber auch die jeweilige Lebenssituation und persönlichen Werte der Patientin oder des Patienten berücksichtigt.
Weiterführende laienverständliche Informationen auf der Website „gesundheitsinformation.de“ unter Was ist evidenzbasierte Medizin?
Was ist eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung?
Die Methoden der evidenzbasierten Medizin (EbM) wurden ursprünglich für die bestmögliche Versorgung einzelner Patientinnen und Patienten entwickelt. Werden die EbM-Methoden – systematische Recherche, Auswahl und Beurteilung von Studien – auf die medizinische Versorgung breiter Bevölkerungsgruppen angewendet, entsteht eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung. In einer solchen Gesundheitsversorgung sind die Empfehlungen für ein bestimmtes medizinisches Vorgehen beziehungsweise für das Leistungsangebot wissenschaftlich und nachvollziehbar begründet.
Weiterführende laienverständliche Informationen auf der Website „gesundheitsinformation.de“ unter Evidenzbasierte Medizin in Deutschland
Was bedeutet es, dass der G-BA nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin arbeitet?
Untersucht der G-BA für das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung
- den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer medizinischen Leistung oder
- legt er beispielsweise Standards fest, nach denen Leistungen zu erbringen sind,
hat er den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Er arbeitet also nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin.
Auf diese Weise werden vom G-BA die in Studien erhobenen Ergebnisse von möglichst vielen Menschen – die beispielsweise mit einer neuen medizinischen Behandlungsmethode behandelt wurden – systematisch für Entscheidungen zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen.
Wie stellt der G-BA eine gute Evidenz seiner Entscheidungen sicher?
Studienergebnisse können auch fehlerhaft sein und nur vermeintlich Belege für einen medizinischen Nutzen oder Schaden liefern. Der G-BA prüft deshalb die methodische Qualität einer Studie anhand ihres Aufbaus und ihrer Durchführung nach festgelegten Kriterien: Je höher die Qualität der Studie eingeordnet wird, umso sicherer kann von den Studienergebnissen beispielsweise auf den tatsächlichen Nutzen oder Schaden einer bestimmten Behandlung geschlossen werden.
Die Details sind teilweise themenspezifisch in der Verfahrensordnung des G-BA geregelt: Verfahrensordnung
Führt der G-BA beziehungsweise seine Geschäftsstelle die Evidenzrecherchen und -beurteilungen immer selbst durch?
Nein, der G-BA beziehungsweise seine Geschäftsstelle führt die Evidenzrecherche und -beurteilung nicht immer selbst durch. Er kann hiermit beispielsweise auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragen.
Nähere Informationen sind auf der Website zu finden: Einholung wissenschaftlicher Expertise
Die jeweiligen Beauftragungen sind hier zu finden: Beschlüsse zur Einholung wissenschaftlicher Expertise
Wo kann man nachlesen, auf welcher wissenschaftlichen Basis der G-BA seine Entscheidungen getroffen hat?
Die Entscheidungsbasis zu einem Beschluss legt der G-BA in gesonderten Dokumenten dar: In den sogenannten Tragenden Gründen und auch in einer sogenannten Zusammenfassenden Dokumentation. Beide werden zusammen mit dem jeweiligen Beschluss veröffentlicht.