ASV: Teams für die Behandlung von Hirntumoren sowie chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen können Teilnahme anzeigen
Berlin, 2. Mai 2022 – Die Regelungen für zwei neue Angebote der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) sind mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten:
- Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven
- chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
Damit können sich nun ASV-Teams bilden und ihre Teilnahme bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen. Informationen zu diesen Schritten finden interessierte Ärztinnen und Ärzte bei der ASV-Servicestelle.
Da die Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven zu den Erkrankungen gehören, für die bereits Angebote einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus bestehen, gilt hier zudem Folgendes: In spätestens drei Jahren enden die entsprechenden Bescheide, die bisher eine ambulante Behandlung im Krankenhaus ermöglicht haben. Bis dahin haben die Krankenhäuser Zeit, auf Basis der neuen Anforderungen – zu denen auch eine Kooperation mit vertragsärztlichen Teilnehmern gehört – Teams zu bilden und ihre Teilnahme an der ASV anzuzeigen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Dezember 2021 die ASV-Richtlinie um diese beiden Anlagen ergänzt. Die Beschlüsse wurden vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft und nicht beanstandet.
Beschlüsse zu dieser Fachnews
- Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.1 – Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 7: Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven
- Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.1 – Buchstabe c: Chronisch entzündliche Darmerkrankungen