Versicherteninformation zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien abrufbar
Berlin, 2. Mai 2022 – Kassenärztliche Vereinigungen können beim Gemeinsamen Bundesausschuss ab sofort die neue Versicherteninformation zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien für ihre Mitglieder über das Bestellsystem des G-BA ordern. Gynäkologische Praxen wiederum erhalten die Broschüren – wie andere Druckerzeugnisse auch – auf dem üblichen Weg über ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
Der G-BA stellt die Versicherteninformationen bereits jetzt zur Verfügung, da der Bluttest in begründeten Einzelfällen voraussichtlich ab diesem Sommer eine neue GKV-Leistung ist. Derzeit wird im Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Vergütungsziffer verhandelt.
Frauen sollen möglichst gut informiert gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt darüber entscheiden, ob sie in ihrer individuellen Situation einen nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomien 13, 18 oder 21 durchführen wollen. Die vom G-BA zur Verfügung gestellte Versicherteninformation unterstützt künftig als fester Bestandteil der ärztlichen Aufklärung die Beratung der schwangeren Frauen. Die Broschüre beschreibt unter anderem,
- welche Aussagen mit dem Bluttest möglich sind und welche nicht,
- wie zuverlässig die Testergebnisse sind und
- dass ein auffälliges Ergebnis weiter abgeklärt werden muss.