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Grippe­impfung ab 60 Jahren: Bei Liefer­eng­pässen gelten ab dem 1. April die Regelungen der Schutzimpfungs-​Richtlinie des G-BA

Berlin, 30. März 2023 – Der bereits im März 2022 vorsorglich gefasste Beschluss des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA) zu Alternativen bei Liefer­eng­pässen des Hochdosis-​Influenza-Impfstoffes nach Anlage 3 der Schutzimpfungs-​Richtlinie (SI-RL) wird am 1. April 2023 in Kraft treten. Damit gilt für den Anspruch von gesetzlich Kranken­ver­si­cherten auf Schutz­imp­fungen gegen Influenza wieder vollum­fänglich die Schutzimpfungs-​Richtlinie. Kommt es bei den seit der Grippe­saison 2021/22 empfohlenen Hochdosis-​Impfstoffen zu Liefer­eng­pässen, greifen die entspre­chenden Empfeh­lungen der Ständigen Impfkom­mission des Robert Koch-​Instituts (STIKO). Vorgesehen ist folgende Impfstoff­al­ter­native: „Inakti­vierte, quadri­valente Influenza-​Impfstoffe (Zellkultur-​basierte, Splitvirus-​, Subunit-​, rekombinante und adjuvan­tierte Impfstoffe)“.

Hintergrund des Inkraft­tretens ist das Auslaufen der „Verordnung zum Anspruch auf Schutz­impfung gegen Influenza und Masern“ hinsichtlich der Influenza-​Schutzimpfung am 31. März 2023. Während der COVID-​19-Pandemie hatte das Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit das Versor­gungs­ge­schehen für die Standard­impfung bei Personen ab 60 Jahren über diese Verordnung geregelt. Neben dem Anspruch auf einen Hochdosis-​Impfstoff für über 60 Jährige nach SI-RL und entsprechend den Empfeh­lungen der STIKO hatten die Versicherten nach dieser Verordnung bisher im Rahmen der Verfüg­barkeit der vorhandenen Impfstoffe gleich­rangig Anspruch auf eine Schutz­impfung mit einem inakti­vierten, quadri­va­lenten Influenza-​Impfstoff mit aktueller von der Weltge­sund­heits­or­ga­ni­sation empfohlener Antigen­kom­bi­nation. Im Falle eines Liefer­eng­passes des empfohlenen Hochdosis-​Grippeimpfstoffes ist nunmehr nach Anlage 3 der SI-RL sicher­ge­stellt, dass ein konven­tio­neller quadri­va­lenter Influenza-​Impfstoff in dieser Alters­gruppe zum Einsatz kommen kann.


Beschluss zu dieser Fachnews

Schutzimpfungs-​Richtlinie: Umsetzung der STIKO-​Empfehlung Januar 2022