G-BA veröffentlicht Berichte zu Qualitätsprüfungen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
Berlin, 17. März 2023 – Seit heute sind die Berichte zu Qualitätsprüfungen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verfügbar. Die Berichte basieren auf Stichprobenprüfungen aus dem Jahr 2021 und wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erstellt. Die Beschlüsse zur Veröffentlichung hatte der G-BA am 16. März 2023 getroffen.
Bericht der KBV
Qualitätsbeurteilungen auf Basis von Stichproben sieht der G-BA in den Leistungsbereichen konventionelle Röntgendiagnostik, Computertomographie, Kernspintomographie und Arthroskopie vor. Zum zweiten Mal seit Inkrafttreten der im Jahr 2019 neu gefassten Qualitätsprüfungs-Richtlinie erfolgten die Mängelanalysen mit dem Ziel, mögliche Weiterentwicklungsbedarfe an den zugrunde liegenden – und Anfang 2020 ebenfalls neu gefassten – Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien zu identifizieren. Der Fokus des Berichts liegt daher vor allem auf den „erheblichen“ oder „schwerwiegenden“ fachlich-inhaltlichen Beanstandungen: Für die konventionelle Röntgendiagnostik zeigt der Bericht bei insgesamt 534 Prüfungen 38 Beanstandungen (rd. 7 Prozent aller Routine- und anlassbezogenen Prüfungen) auf. Für die Kernspintomographie gab es bei insgesamt 122 Prüfungen 8 Beanstandungen (6,6 Prozent). In der Arthroskopie waren es bei insgesamt 120 Prüfungen 36 Beanstandungen (30,5 Prozent). In der Computertomographie hingegen gab es keine erheblichen“ oder „schwerwiegenden“ Beanstandungen bei 116 Prüfungen.
Zwar hat das Prüfverfahren im Vergleich zum Jahr 2020 deutlich zugenommen, war jedoch auch im Jahr 2021 noch stark von der Corona-Pandemie beeinflusst. Der festgelegte Stichprobenumfang von 4 Prozent der Ärztinnen und Ärzte konnte daher nicht von allen Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. nicht in allen Leistungsbereichen erreicht werden. Die statistische Aussagekraft der Ergebnisse wird unter anderem durch geringe Fallzahlen eingeschränkt, heißt es im KBV-Bericht.
Bericht der KZBV
Im Jahr 2021 waren bundesweit 326 Zahnarztpraxen per Stichprobe gezogen worden, um dort zu prüfen, ob Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa zur Förderung einer langfristigen Erhaltung eines bleibenden therapiebedürftigen Zahns indikationsgerecht erbracht worden sind. Bei 38 Prozent der geprüften Zahnarztpraxen wurde keine Auffälligkeit festgestellt; bei 36 Prozent nur geringe. Diese Ergebnisse lassen eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr erkennen. Erhebliche Auffälligkeiten registrierten die Prüfer jedoch bei 26 Prozent der Stichprobe – das sind plus 3 Prozent im Vergleich zu den Ergebnissen im Vorjahr, laut KZBV-Bericht jedoch deutlich unter den Ergebnissen aus dem ersten Prüfbericht 2019. Gegenüber Zahnarztpraxen der Stichprobe, die geringe oder erhebliche Auffälligkeiten aufwiesen, waren Maßnahmen zur Förderung der Qualität eingeleitet worden.
Beschlüsse zu dieser Fachnews
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2021 der KZBV
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2021 der KBV