Reminder: Vereinfachte Bekanntmachung von nicht-normsetzenden Beschlüssen des G-BA ab 1. November 2022
Berlin, 27. Oktober 2022 – Zahlreiche nicht-normsetzende Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden ab dem 1. November 2022 nur noch auf der Website des G-BA, aber nicht mehr zusätzlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft. Die Vereinfachung zielt darauf ab, die Verfahren des G-BA zeit- und ressourcensparender zu gestalten.
Zu diesen Beschlüssen gehören zum Beispiel:
- Ermittlungen stellungnahmeberechtigter (Spitzen-)Organisationen und Fachgesellschaften – Aufforderung zur Meldung
- Bestimmungen von stellungnahmeberechtigten (Spitzen-)Organisationen und Fachgesellschaften
- Ermittlung von an der Erprobung beteiligten Medizinprodukteherstellern und Unternehmen – Kostentragung
- Aufrufe zur Meldung weiterer betroffener Medizinproduktehersteller anlässlich einer Informationsübermittlung gemäß § 137h Absatz 1 SGB V
- Einleitungen von Stellungnahmeverfahren im Arzneimittelbereich
Wie bisher werden stellungnahmeberechtigte Organisationen bei Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zusätzlich direkt angeschrieben und um ihre Stellungnahme gebeten.
Keine Änderung bei normsetzenden Beschlüssen des G-BA
Zu den normsetzenden Beschlüssen zählen Beschlüsse zur Erstfassung oder zur Änderung von Richtlinien und Regelungen sowie Änderungen der Geschäfts- und Verfahrensordnung des G-BA. Sie treten weiterhin erst nach Nichtbeanstandung beziehungsweise Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
So behalten Interessierte die G-BA-Beschlüsse im Blick
Alle Beschlüsse des G-BA werden wie bisher auf der Website des G-BA veröffentlicht.
Darüber hinaus können sich Interessierte über den G-BA-Infodienst kostenfrei per E-Mail informieren lassen. Folgende Kategorien müssen dafür abonniert werden:
- Bekanntmachung von Beratungsthemen und Ermittlung Stellungnahmeberechtigter sowie
- In Kraft getretene Beschlüsse
Außerdem kann man sich über RSS-Feeds auch thematisch beziehungsweise richtlinienbezogen gezielt über die Veröffentlichung von neuen Beschlüssen informieren lassen: zum RSS-Feed-Service