Arztinformationssystem AIS: Testdateien für Softwarehersteller abrufbar
Berlin, 1. September 2022 – Die Update-Dateien mit den Ergebnissen der Arzneimittel-Nutzenbewertungen für ärztliche Praxissoftware werden zum 1. April 2023 auf ein neues technisches Format umgestellt. Damit sich Hersteller von Praxissoftware rechtzeitig darauf vorbereiten können, stellt ihnen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Website ab sofort einmalig eine Testdatei (Test-XML) und die dazugehörige Schemadatei (Test-XSD) zum kostenfreien Download zur Verfügung. Bis zum 31. März 2023 können die Testdateien abgerufen werden. Die entsprechende Technische Anlage steht ebenfalls in der geänderten Fassung bereit; sie wird zum 1. April 2023 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt werden die XML-Dateien ausschließlich im neuen Format veröffentlicht.
Neue Darstellung bei Reserveantibiotika: „Zusatznutzen gilt als belegt“
Die Technische Anlage wurde aufgrund der inzwischen vorliegenden Erfahrungen umfassend überarbeitet. Unter anderem hat sich für Reserveantibiotika die Darstellung des Zusatznutzens verändert. Er gilt aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben von vornherein als belegt. Dadurch wurde es erforderlich, eine neue Beschlussklassifikation einzufügen; sie trägt das Kürzel „Beschluss_antib“. Bei diesen Beschlüssen wird keine zweckmäßige Vergleichstherapie angegeben und es erfolgt keine zusammenfassende Darstellung der Endpunkte und keine Angabe der Wahrscheinlichkeit des Ausmaßes des Zusatznutzens. Als Ausmaß des Zusatznutzens wird „Zusatznutzen gilt als belegt“ angegeben. Die Datenfelder wurden an den entsprechenden Stellen in der Technischen Anlage angepasst.