Zusatznutzenbewertung: AMNOG-Portal ab jetzt auch auf Englisch
Berlin, 30. August 2022 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bietet pharmazeutischen Unternehmen ab jetzt auch eine englischsprachige Version seines AMNOG-Portals für das Einreichen von Unterlagen zu den Verfahren der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V an. Über das Portal können pharmazeutische Unternehmen alle Verfahrensunterlagen wie Beratungsanträge, Dossiers, Stellungnahmen oder Unterlagen zur anwendungsbegleitenden Datenerhebung elektronisch einreichen. Die grundsätzlichen Vorgaben aus der Verfahrensordnung, welche Unterlagen auf Deutsch eingereicht werden müssen und welche auf Englisch eingereicht werden können, ändern sich damit nicht.
Das AMNOG-Portal ist erreichbar unter: https://extern.portal.g-ba.de/
Die englischsprachige Version ist über einen Klick auf den Menüpunkt „English“ erreichbar.
Die Fachnews wurde am 6. September 2022 aktualisiert.