Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur in Kliniken: Nachweisverfahren und Strukturabfrage starten ein Jahr später
Berlin, 19. August 2022 – Die Datenlieferungen, mit denen Kliniken nachweisen, dass sie die Qualitätsvorgaben zur Behandlung hüftgelenknaher Femurfrakturen (Oberschenkelhalsbrüche) einhalten, starten ein weiteres Jahr später als geplant. Die benötigte Software kann von den Anbietern nicht rechtzeitig für den vorab notwendigen Testbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Mit einem Beschluss vom 18. August 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deshalb die Übergangsregelungen für Krankenhäuser noch einmal verlängert: Das Nachweisverfahren der Kliniken gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen beginnt nun zum 1. Januar 2024; die Checklisten dafür müssen die Kliniken zwischen dem 15. November und dem 31. Dezember 2023 führen. Die Datenabfrage des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, inwieweit die vom G-BA vorgesehenen Strukturanforderungen von Kliniken im Jahr 2023 erfüllt wurden, startet erstmals im Jahr 2024.
Noch einmal verlängert: Ausnahmetatbestand für Kliniken ohne Innere Medizin
Noch bis zum 31. Dezember 2025 dürfen Krankenhäuser ohne eigene Fachabteilung für Innere Medizin Patientinnen und Patienten mit Oberschenkelhalsbrüchen behandeln. Allerdings müssen sie dafür zumindest folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen bereits im Jahr 2018 Eingriffe dieser Art durchgeführt haben,
- über eine Fachabteilung für Chirurgie und Unfallchirurgie verfügen und
- das Gebiet der Inneren Medizin zumindest durch eine tägliche
24-stündige Arztpräsenz im Krankenhaus (Bereitschaftsdienst möglich) abdecken. Hat die präsente Ärztin oder der präsente Arzt diese Fachqualifikation nicht, muss die internistische Expertise zumindest über eine zusätzliche Rufbereitschaft sichergestellt werden.
Der Beschluss des G-BA liegt jetzt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.